Öffentlicher Sektor und Geber

KORTE LAW berät Entwicklungsagenturen, internationale Organisationen, Botschaften und die Unternehmen, die mit ihnen in Marokko arbeiten. Wir unterstützen sie bei Verträgen mit marokkanischen öffentlichen Stellen, bei der Durchführung gebergefinanzierter Programme nach den richtigen Vergaberegeln, bei der Zusammenarbeit mit lokalen Partnern und bei der korrekten Beschäftigung von Ortskräften.

Unsere Beratungsfelder

  • Verträge mit Ministerien, Gebietskörperschaften und öffentlichen Einrichtungen nach dem Dekret über die öffentliche Auftragsvergabe
  • Gebergefinanzierte Aufträge: wann die Vergaberegeln eines internationalen Abkommens an die Stelle des marokkanischen Dekrets treten und wie man das dokumentiert
  • Ausschreibungsunterlagen, Angebote und Vertragsprüfung für Unternehmen und Consultants in gebergefinanzierten Projekten
  • Zuwendungs-, Durchführungs- und Partnerschaftsverträge mit marokkanischen Vereinen, Genossenschaften und Unternehmen
  • Präsenz vor Ort: Projektbüro, Zweigniederlassung, Gesellschaft oder Verein und die zugehörigen Registrierungen
  • Ortskräfte: Arbeitsverträge für lokales Personal, Consultants und Fahrer, Anmeldung bei der CNSS, Beendigungen sowie Beauftragung zugelassener Bewachungsunternehmen
  • Personenbezogene Daten von Personal, Begünstigten und Lieferanten: Meldungen an die CNDP und Übermittlungen ins Ausland
  • Öffentlich-private Partnerschaften und Infrastrukturverträge

Der rechtliche Rahmen

Die öffentliche Beschaffung regelt Dekret 2-22-431 vom 8. März 2023 über öffentliche Aufträge. Es hat das Dekret 2-12-349 von 2013 ersetzt und gilt für den Staat, die Gebietskörperschaften und die öffentlichen Einrichtungen. Das Dekret erlaubt Abweichungen bei Aufträgen, die im Rahmen von Abkommen vergeben werden, die Marokko mit internationalen Organisationen oder ausländischen Staaten geschlossen hat, wenn das Abkommen ausdrücklich besondere Vergabeverfahren vorsieht. Öffentlich-private Partnerschaften unterliegen einem eigenen Regime: Gesetz 86-12, geändert durch Gesetz 46-18 von 2020.

Vereine unterliegen dem Dahir vom 15. November 1958 über das Vereinigungsrecht in seiner geänderten Fassung. Ein Verein, der Mittel aus dem Ausland erhält, muss Betrag und Herkunft innerhalb von 30 Tagen dem Generalsekretariat der Regierung melden (Artikel 32 bis). Personenbezogene Daten schützt Gesetz 09-08. Es gilt für jede Organisation, die in Marokko niedergelassen ist oder dort Verarbeitungsmittel nutzt, und verlangt in der Regel eine vorherige Meldung an die CNDP.

Ob marokkanisches Arbeits- und Sozialversicherungsrecht für die Ortskräfte einer Botschaft oder internationalen Organisation gilt, hängt von deren Status und ihrem Abkommen mit Marokko ab. Das prüfen wir zuerst, bevor ein Vertrag entworfen wird.

Unsere Arbeitsweise

Wir arbeiten auf Deutsch, Englisch und Französisch, im Zeitplan und Berichtsformat des Programms. Wir wissen, wie eine marokkanische Behörde einen Vertrag liest und wie das Compliance-Team eines Gebers ihn liest, und wir formulieren so, dass beide unterschreiben können. Für laufende Programme stehen wir als lokale Anwälte auf Abruf bereit: Verträge, Personalfragen und Partnervereinbarungen in einem Mandat.

Weiterführende Beiträge

Ein Wort zur Arbeitsweise. Mandate dieser Art werden von Anwälten vor Ort in Marokko bearbeitet, weil das Ergebnis ebenso sehr von lokalem Verfahren und lokaler Praxis abhängt wie vom Gesetzestext. Genau das kann ein Berater außerhalb des Landes nicht liefern.

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