Vertragsrecht & Handelsgeschäfte

KORTE LAW entwirft, prüft und ergänzt jede Art von Verträgen und setzt Ihre Rechte gerichtlich und außergerichtlich durch.

Ein Schwerpunkt von KORTE LAW ist das Handelsrecht und das Vertriebsrecht. Unsere Mandanten sind Unternehmen und Handelsvertreter sowie sonstige Absatzmittler wie Händler, Makler und Franchisenehmer. Unsere Anwälte unterstützen Sie beim Aufbau der Vertriebsorganisation, auch bei grenzüberschreitender Organisation.

Wiederkehrende Fragen betreffen die Vergütung der Handelsvertreter, die (außerordentliche) Kündigung von Vertriebsverträgen, Wettbewerbsverbote sowie Ausgleichszahlungen.

Unsere Leistungen im Handelsrecht und Vertriebsrecht umfassen

  • Vertragsgestaltung, Handelsvertreterverträge, Lizenzverträge
  • Vertretung bei Konflikten um Kündigungen, Wettbewerbsverbote, Provisionen, Ausgleichsansprüche etc.
  • Begutachtung von Spezialproblemen im Handels- und Vertriebsrecht
  • Steuerliche Betreuung von Handelsgesellschaften und Handelsvertretern