Vertragsrecht & Handelsgeschäfte

KORTE LAW entwirft, prüft und verhandelt Handelsverträge nach marokkanischem und deutschem Recht — von Vertriebsvereinbarungen und Handelsvertreterverträgen über Lieferverträge bis hin zu Lizenz- und Franchiseverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Vertriebsrecht: Vergütung, außerordentliche Kündigung, Wettbewerbsverbote und Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB und marokkanischem Recht.

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