Vertragsrecht & Handelsgeschäfte

KORTE LAW entwirft, prüft und verhandelt Handelsverträge nach marokkanischem und deutschem Recht — von Vertriebsvereinbarungen und Handelsvertreterverträgen über Lieferverträge bis hin zu Lizenz- und Franchiseverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Vertriebsrecht: Vergütung, außerordentliche Kündigung, Wettbewerbsverbote und Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB und marokkanischem Recht.

Weiterführende Beiträge

Interesse an einer Beratung? Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.

Ein Wort zur Arbeitsweise. Mandate dieser Art werden von Anwälten vor Ort in Marokko bearbeitet, weil das Ergebnis ebenso sehr von lokalem Verfahren und lokaler Praxis abhängt wie vom Gesetzestext. Genau das kann ein Berater außerhalb des Landes nicht liefern.

Ihr Vorhaben mit einem Anwalt besprechen