Firmengründung in Marokko: Wie gründet man ein Unternehmen in Marokko?

Schritt 1: Wahl der Rechtsform

Schritt 2: Erhalt des Negativzeugnisses

Schritt 3: Unterzeichnung eines gewerblichen Mietvertrags oder eines Domizilierungsvertrags

Schritt 4: Eröffnung eines Geschäftsbankkontos

Schritt 5: Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags

Schritt 6: Einreichung der Gründungsunterlagen beim regionalen Investitionszentrum (CRI)

Schritt 7: Entnahme der Gründungsakte aus dem CRI

Schritt 8: Rechtliche Werbung

Schritt 9: Einrichtung des Geschäftskontos abschließen

Schritt 10: Meldung an die Devisenstelle

 

Die Gründung eines Unternehmens in Marokko ist in der Tat recht einfach, denn es dauert nach der Unterzeichnung der Gründungsurkunde im Idealfall nur wenige Tage, um Ihre Gründungsunterlagen einzureichen und eine Gesellschaft mit beschränkter Haftung oder eine Aktiengesellschaft zu registrieren.

Die Gründung einer Gesellschaft erfordert jedoch eine gründliche Vorbereitung und eine maßgeschneiderte Unterstützung, um mögliche Komplikationen während des Gründungsprozesses zu vermeiden.

In diesem Zusammenhang werden wir die verschiedenen Schritte zur Gründung eines Unternehmens und zur Aufnahme einer Geschäftstätigkeit in Marokko erläutern.

 

Schritt 1: Wahl der Rechtsform

Ausländische Unternehmen haben die Wahl zwischen mehreren Rechtsformen, um ihre Aktivitäten in Marokko auszuüben. Die verschiedenen Arten von Unternehmen in Marokko lassen sich in drei Hauptkategorien einteilen:

  • Personengesellschaften: offene Handelsgesellschaft, Kommanditgesellschaft und Gemeinschaftsunternehmen.
  • Kapitalgesellschaften: Gesellschaft mit beschränkter Haftung, Aktiengesellschaft, vereinfachte Aktiengesellschaft und Kommanditgesellschaft mit Aktien.

Die in der Praxis am häufigsten verwendeten Gesellschaftsformen in Marokko sind die Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL) und die Aktiengesellschaft (SA).

Gesellschaft mit beschränkter Haftung (SARL)

Die SARL oder Gesellschaft mit beschränkter Haftung ist eine juristische Person mit Rechtspersönlichkeit. Sie kann von einem einzigen Gesellschafter (als SARL mit einem einzigen Gesellschafter bezeichnet) oder von mehreren Gesellschaftern gegründet werden. Sie entspricht im Allgemeinen der deutschen GmbH.

Diese Rechtsform ist in der Regel für kleine und mittlere Unternehmen geeignet und weist die folgenden Hauptmerkmale auf

  • Es gibt keine Beschränkung hinsichtlich des Mindestaktienkapitals. Es ist jedoch aus Gründen der Glaubwürdigkeit gegenüber Ihren zukünftigen Partnern (Banken, Kunden, Lieferanten) vorzuziehen, ein Stammkapital von mindestens 100 000 MAD zu haben.
  • Der/die Geschäftsführer der GmbH müssen nicht in Marokko ansässig sein oder Anteile an der Gesellschaft halten.

Wenn der Umsatz (ohne Steuern) der GmbH 50.000.000 MAD übersteigt, muss ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden.

Aktiengesellschaft (SA)

Sie ist die zweithäufigste Rechtsform in Marokko, bei der die Aktionäre ein handelbares Wertpapier (Aktie) halten und für Verluste nur in Höhe ihrer Einlage haften.

Die wichtigsten Merkmale der SA sind:

  • die freie Übertragbarkeit und Handelbarkeit der Aktien,
  • eine Mindestanzahl von 5 Aktionären,
  • das Mindestaktienkapital von 300.000 MAD oder 3.000.000 MAD im Falle eines öffentlichen Angebots,
  • Es muss ein Wirtschaftsprüfer bestellt werden.

Es gibt zwei Arten von Aktiengesellschaften:

eine Aktiengesellschaft unter der Leitung eines Verwaltungsrats (mindestens drei und höchstens zwölf Mitglieder),

eine Aktiengesellschaft, die von einem Vorstand geleitet wird, der die Geschäfte des Unternehmens führt, und einem Aufsichtsrat, der die Geschäftsführung des Vorstands im Namen der Aktionäre überwacht.

Vereinfachte Aktiengesellschaft (SAS)

Diese Rechtsform eignet sich besonders für die Durchführung gemeinsamer Projekte zwischen mehreren Unternehmen. Es sind mindestens zwei Gesellschafter erforderlich. Das Mindestaktienkapital ist dasselbe wie bei der SA.

Bei den Gesellschaftern der SAS muss es sich um Unternehmen handeln, deren Stammkapital mindestens 2.000.000 MAD, d.h. den Gegenwert in Fremdwährungen, beträgt.

Eine SAS ist eine Aktiengesellschaft, die nicht an restriktive Regeln wie die einer Aktiengesellschaft oder einer Gesellschaft mit beschränkter Haftung gebunden ist. Die Bestimmungen über die Geschäftsführung sind in den Statuten festgelegt. Die einzige Verpflichtung besteht darin, einen Präsidenten zu ernennen.

Zweigniederlassung

Eine Zweigniederlassung ist eine Gesellschaft, die von einer ausländischen Muttergesellschaft gegründet wurde. Als solche hat sie keine rechtliche Selbständigkeit (Rechtspersönlichkeit) und kein von der Muttergesellschaft getrenntes Vermögen (eigenes Eigentum oder Aktienkapital).

Die Zweigniederlassung wird von dem gesetzlichen Vertreter der Hauptniederlassung geleitet, der in der Regel ein Angestellter ist.

Da die GmbH (SARL) die von Investoren in Marokko am häufigsten genutzte Rechtsform ist, wird im Folgenden ihr Gründungsverfahren beschrieben. Die Gründung von SA und Zweigniederlassungen wird Gegenstand eines weiteren Blogartikels sein.

 

Schritt 2: Erhalt des Negativzeugnisses

 Die Negativbescheinigung ist ein Verwaltungsdokument, das vom marokkanischen Amt für industrielles und kommerzielles Eigentum (OMPIC) ausgestellt wird. Diese Verwaltung steht für die marokkanische Firmensuche oder das marokkanische Unternehmensverzeichnis und aktualisiert regelmäßig die Liste der Unternehmen in Marokko.

Es bescheinigt, dass der vom Investor gewünschte Handelsname verfügbar ist und im Handelsregister eingetragen werden kann.

Die Gültigkeitsdauer des Negativzeugnisses beträgt 90 Tage.

 

Schritt 3: Unterzeichnung eines gewerblichen Mietvertrags oder eines Domizilierungsvertrags

Um ordnungsgemäß registriert zu werden, muss jedes Unternehmen in Marokko über eine eingetragene Geschäftsadresse verfügen.

Hierfür gibt es zwei Möglichkeiten:

  • Miete von Räumlichkeiten durch Unterzeichnung eines gewerblichen Mietvertrags;
  • Domizilierung in einem Geschäftszentrum (Post- und Büroservice).

Die Domizilierung ist in der Regel die beliebteste Option für Unternehmen, da sie kostengünstig und einfach ist. Nach Schätzungen des marokkanischen Verbands der Geschäftszentren (AMCA) nutzten 72 % der neu gegründeten Unternehmen in Casablanca die Domizilierung während ihrer Gründungsphase.

 

Schritt 4: Eröffnung eines Geschäftsbankkontos

Dieses Verfahren ist für SAs und SARLs, deren eingezahltes Kapital 100.000 MAD übersteigt, obligatorisch.

Es beinhaltet die Eröffnung eines vorläufigen Bankkontos bei einer lokalen Bank, auf das das Aktienkapital des Unternehmens übertragen wird.

Sobald die Übertragung abgeschlossen ist, stellt die Bank eine entsprechende Bescheinigung aus.

 

Schritt 5: Unterzeichnung des Gesellschaftsvertrags

Der Entwurf des Gesellschaftsvertrags ist der wichtigste Schritt bei der Gründung einer marokkanischen Gesellschaft.

Der Gesellschaftsvertrag ist das Gründungsdokument der Gesellschaft und regelt die Beziehungen zwischen den Gesellschaftern sowie die Beziehungen zu Dritten. Es handelt sich um ein wesentliches Dokument, das die Regeln für Ihre Gesellschaft festlegt und die "Verfassung" Ihrer Gesellschaft darstellt.

 

Schritt 6: Einreichung der Gründungsunterlagen beim regionalen Investitionszentrum (CRI)

Die vom marokkanischen Unternehmensregister benötigten Dokumente sind folgende

  • Negativbescheinigung,
  • Endgültige Satzung,
  • Kopien der Personalausweise oder Reisepässe der Geschäftsführer und Vertreter der Aktionäre
  • Satzung und Handelsregisterauszug der Muttergesellschaft, falls zutreffend (auf Französisch).

 

Schritt 7: Entnahme der Gründungsakte

 In der Praxis wird die Gesellschaft in der Regel innerhalb von einer Woche bis zu 10 Tagen nach dem Anmeldedatum gegründet.

Die von der ausgestellten Dokumente umfassen:

  • Ein Meldeformular für die Unternehmenskennzeichen;
  • eine Bescheinigung über die Eintragung der Gewerbesteuer,
  • eine von der Steuerverwaltung ausgestellte Existenzbescheinigung;
  • eine Bescheinigung der Nationalen Sozialversicherungsanstalt (CNSS) über die Eintragung
  • Originalabschriften der ordnungsgemäß eingetragenen Satzung.

Das Handelsregister stellt den Handelsregisterauszug innerhalb einer Woche nach der Gründung des Unternehmens aus.

 

Schritt 8: Rechtliche Veröffentlichung

Nach der Gründung des Unternehmens müssen die Formalitäten der rechtlichen Veröffentlichung in einer Zeitung und im Amtsblatt erledigt werden.

 

Schritt 9: Einrichtung des Geschäftskontos abschließen

Sobald diese Schritte abgeschlossen sind, wird die gesamte Gründungsakte an die Bank geschickt, um ein endgültiges Geschäftsbankkonto zu eröffnen.

 

Schritt 10: Meldung an die Devisenstelle (Office des Changes)

Nach den Devisenvorschriften können ausländische Investoren alle Erlöse aus ihren Investitionen in Marokko (Dividenden, Verkaufspreis von Aktien und Liquidationserlöse) frei ins Ausland transferieren, sofern die Erstinvestition in einer der von der marokkanischen Zentralbank aufgeführten Fremdwährungen getätigt wurde.

Um in den Genuss der nachträglichen Überweisung von Dividenden ins Ausland zu kommen, muss der Devisenstelle (Office des Changes) ein Bericht über die ausländische Investition in Marokko vorgelegt werden.

Schließlich müssen Sie noch ein Siegel für Ihr Unternehmen bestellen und eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft für die Buchhaltung und die Steuererklärung auswählen.

 

Einige praktische Tipps

 Ausländische Investoren müssen das ursprünglich eingezahlte Kapital in Fremdwährungen überweisen, um in den Genuss des freien Transfers der durch diese Investitionen erzielten Gewinne zu kommen;

 Es wird empfohlen, keine Standard-Satzung zu verwenden, die nicht zu den Besonderheiten Ihres Unternehmens und seines Geschäftsmodells passt;

 Es wird empfohlen, einen Gesellschaftsvertrag zu erstellen, wenn das Unternehmen mehrere Gesellschafter hat;

Die Wahl des Geschäftssitzes ist von entscheidender Bedeutung. Besondere Vorsicht ist auch bei der Unterzeichnung des Domizilierungsvertrags geboten;

Schließlich sollten Sie auch die Aspekte des geistigen Eigentums nicht außer Acht lassen. Es wird daher dringend empfohlen, Ihr Unternehmen mit einer lokalen Marke zu schützen, um mögliche Streitigkeiten zu vermeiden;

Sollten Sie weitere Informationen über die Gründung Ihres Unternehmens in Marokko benötigen, können Sie sich gerne mit uns in Verbindung setzen.