Marokko hat sich in den letzten Jahren zu einem der dynamischsten Investitionsstandorte in Afrika entwickelt. Strategische Lage zwischen Europa und Subsahara-Afrika, gut ausgebaute Infrastruktur (Hafen Tanger Med, Freizonen), ein reformorientiertes Investitionsklima sowie die neue Investitionscharta 2022 machen den Markt besonders attraktiv für Unternehmen aus Deutschland, Österreich und der Schweiz. Dieser Beitrag gibt einen praxisnahen Überblick über die wichtigsten Rechtsformen, den Gründungsablauf, zeitliche und materielle Anforderungen, steuerliche Grundlinien sowie typische Stolpersteine.
Rechtsformen im Überblick
SARL (Société à Responsabilité Limitée)
Die SARL ist die in der Praxis am häufigsten gewählte Rechtsform für Tochtergesellschaften von KMU und Konzernen.
Haftung: Beschränkt auf die Einlage der Gesellschafter.
Gesellschafter: 1 bis 50 (Einpersonen-SARL möglich).
Geschäftsführung: Ein oder mehrere „Gérants", marokkanisch oder ausländisch.
Saubere Verträge und Benchmarking vermeiden Kürzungen.
Rolle der Regionalen Investitionszentren (CRI)
One-Stop-Shop für Neugründungen und Investitionsprojekte.
Koordination mit Gemeinden, Steuer- und Arbeitsbehörden.
Investitionsabkommen und Förderanträge.
Aftercare bei Erweiterungen und Genehmigungen.
Investitionscharta 2022
Einheitliches Förderregime mit Zuschusskomponenten.
Regionale Ausgleichsanreize für strukturschwächere Regionen.
Beschäftigungs- und Gender-Incentives.
Export- und Industrieorientierung.
Verfahrensvereinfachung und Digitalisierung.
Fazit
Mit klarer Strukturwahl, sauber vorbereiteten Unterlagen und einer realistischen Zeitplanung lässt sich die Gesellschaftsgründung in Marokko effizient und rechtssicher umsetzen. Die SARL ist der pragmatische Standard für den operativen Start; die SA empfiehlt sich für größere oder regulierte Vorhaben. Die Investitionscharta 2022 und die CRI als One-Stop-Shop erleichtern die Planung und eröffnen neue Fördermöglichkeiten.
Korte Law begleitet DACH-Investoren von der Strukturierung über die Gründung bis zur laufenden Compliance in Rabat, Casablanca und darüber hinaus.
Welche Gesellschaftsformen stehen ausländischen Investoren in Marokko zur Verfügung?
Die gängigsten Formen sind die SARL (Loi 5-96, Art. 46 in der Fassung der Loi 24-10 von 2011) ohne gesetzliches Mindestkapital und mit 1–50 Gesellschaftern sowie die SA (Loi 17-95, geändert durch Loi 20-05) mit einem Mindestkapital von 300.000 MAD (3.000.000 MAD bei öffentlichem Angebot) und mindestens 5 Aktionären. Alternativ kann eine Niederlassung (succursale) ohne eigene Rechtspersönlichkeit errichtet werden, die dieselbe Tätigkeit wie die Muttergesellschaft ausübt. Die Wahl hängt von Investitionsvolumen und Geschäftsmodell ab.
Ist eine 100%ige ausländische Beteiligung zulässig?
Grundsätzlich ja. Seit der Investitionsliberalisierung besteht keine Joint-Venture-Pflicht. Ausländische Investoren können eine marokkanische Gesellschaft vollständig halten. Ausnahmen bestehen lediglich in bestimmten reglementierten Sektoren, in denen eine lokale Beteiligung oder spezielle Genehmigungen erforderlich sind. Die Investitionscharta (Loi 03-22) bestätigt diese Offenheit und sieht zusätzliche Anreize für ausländische Direktinvestitionen vor.
Welche Schritte sind bei der Gründung einer SARL zu durchlaufen?
Der Gründungsprozess umfasst: (1) Beantragung einer Negativbescheinigung (certificat négatif) beim OMPIC für den Firmennamen, (2) Kapitaleinzahlung auf ein Bankkonto, (3) Erstellung und Hinterlegung der Satzung, (4) Eintragung im Handelsregister (Registre du Commerce) über das CRI (Centre Régional d’Investissement) als One-Stop-Shop gemäß Loi 47-18, (5) steuerliche Registrierung, (6) Anmeldung bei der CNSS und (7) Veröffentlichung im Bulletin Officiel.
Welche Rolle spielt das CRI bei der Unternehmensgründung?
Das Centre Régional d’Investissement (CRI) fungiert seit der Reform durch Loi 47-18 (2019) als One-Stop-Shop für die Unternehmensgründung. Es bündelt alle administrativen Schritte – von der Anmeldung beim Handelsregister über die steuerliche Registrierung bis zur CNSS-Affiliierung – an einer Stelle. Ziel ist die Vereinfachung und Beschleunigung des Gründungsprozesses. Die Commissions Régionales Unifiées d’Investissement unter Aufsicht der CRIs entscheiden zudem über regionale Investitionsförderungen.
Welche laufenden Pflichten hat eine marokkanische Gesellschaft?
Marokkanische Gesellschaften unterliegen jährlichen Pflichten: Aufstellung und Hinterlegung des Jahresabschlusses, Durchführung der ordentlichen Gesellschafterversammlung, Abgabe der Steuererklärungen (Impôt sur les Sociétés/IS, Taxe sur la Valeur Ajoutée/TVA, Impôt sur le Revenu/IR für Gehaltszahlungen) sowie CNSS-Meldungen. Bei der SARL müssen die Anteile vor der Eintragung vollständig gezeichnet und vollständig eingezahlt sein (Art. 51 Gesetz 5-96); eine gestaffelte Einzahlung ist nicht zulässig. Versäumnisse können Geldbußen und steuerliche Zuschläge auslösen.
Eine eingetragene Geschäftsadresse in Rabat für Ihre marokkanische Gesellschaft — 175 Euro im Monat, jede Postsendung angenommen, gescannt und noch am selben Arbeitstag in Ihrem Postfach.
Unsere Räume in Rabat — Villa 7, Rue Maa Al Ainine, Agdal.
Der Besprechungsraum, nutzbar unter der Adresse der Gesellschaft.
Eine marokkanische Gesellschaft braucht vom Tag ihrer Gründung an einen Gesellschaftssitz, und die Adresse, die sie dem Handelsregister meldet, ist die Adresse, an die sich Verwaltung, Finanzamt und Gerichte wenden. Wir stellen diese Adresse in unseren eigenen Räumen in Rabat zur Verfügung, auf Grundlage eines schriftlichen Domizilierungsvertrags und zusammen mit der Postbearbeitung, die eine Adresse erst brauchbar macht.
Genutzt wird der Dienst von internationalen Gruppen, die eine marokkanische Tochtergesellschaft aufbauen, bevor sie eigene Räume anmieten, von Unternehmen, deren Tätigkeit keine eigenen Räume erfordert, und von internationalen Kanzleien, die für die marokkanische Gesellschaft eines Mandanten eine verlässliche Adresse vor Ort benötigen.
Was der Dienst umfasst
Ein Gesellschaftssitz in unseren Räumen in Rabat, in der Satzung und im Handelsregister als siège social der Gesellschaft eingetragen, auf Grundlage eines Domizilierungsvertrags nach dem Gesetz 89-17.
Annahme der gesamten an die Gesellschaft gerichteten Post, einschließlich Einschreiben und Zustellungen der Verwaltung.
Ein täglicher Scan jeder eingegangenen Sendung, noch am selben Arbeitstag per E-Mail an Sie weitergeleitet, damit nichts an einem Schalter liegen bleibt und nichts ohne Ihr Wissen geöffnet wird.
Weiterleitung der Originale auf Anforderung sowie ein Besprechungsraum in unseren Räumen, wenn Sie einen Besucher, einen Notar oder einen Wirtschaftsprüfer unter der Adresse der Gesellschaft empfangen möchten.
175 Euro im Monat. Keine Provision auf Anmeldungen, keine Gebühr pro Brief. Nach dem ersten Jahr läuft der Vertrag monatlich.
Änderungen im Handelsregister
Der Registereintrag einer Gesellschaft muss der Gesellschaft folgen. Wir bereiten die Änderungen vor und melden sie an, mit den Protokollen und den Unterlagen, die jede einzelne Änderung verlangt:
Sitzverlegung, Änderung der Firma, Änderung des Unternehmensgegenstands.
Bestellung, Verlängerung oder Abberufung eines Geschäftsführers oder von Verwaltungsratsmitgliedern.
Erhöhung oder Herabsetzung des Stammkapitals, Übertragung von Anteilen, Wechsel im Gesellschafterbestand.
Formwechsel, etwa von der SARL zur SA, sowie Eröffnung oder Schließung einer Zweigniederlassung.
Löschung sowie die Veröffentlichungen im Amtsblatt und in der zuständigen Zeitung, die zu jedem dieser Schritte gehören.
Gesellschaftsrechtliche Arbeit rund um die Adresse
Die Domizilierung ist selten der ganze Bedarf. Wir betreuen daneben das gesellschaftsrechtliche Leben der Gesellschaft: Gesellschafterversammlungen und Protokolle, gesetzliche Register, das Register der wirtschaftlich Berechtigten, die Hinterlegung des Jahresabschlusses, Vollmachten und die Korrekturen, die auftauchen, sobald eine Bank, ein Mandant oder ein Prüfer die Akte genau liest.
Wird die Gesellschaft gerade gegründet, werden Adresse und Gründung gemeinsam bearbeitet, damit Satzung, Domizilierungsvertrag und Registereintrag von Anfang an dasselbe sagen.
Was wir von Ihnen benötigen
Die Satzung der Gesellschaft oder, bei einer noch nicht gegründeten Gesellschaft, das certificat négatif und den Satzungsentwurf; Ausweisdokumente des Geschäftsführers und der wirtschaftlich Berechtigten; sowie den unterzeichneten Domizilierungsvertrag. Den Vertrag und die Registeranmeldungen bereiten wir vor.
Arbeitssprachen
Wir arbeiten auf Deutsch, Französisch und Englisch und melden auf Französisch und Arabisch an, wie es die Verwaltung verlangt.
Ausländische Investitionen in Marokko konzentrieren sich auf wenige Sektoren, und jeder hat seinen eigenen Regulierer, sein Förderregime und seine Vertragspraxis. Wir beraten internationale Unternehmen in den folgenden Sektoren — hinter jedem Eintrag steht ein eigener, laufend aktualisierter Rechtsleitfaden, geschrieben von den Anwälten, die diese Mandate in Rabat und Casablanca führen.
Sektormandate verbinden die gesellschaftsrechtliche Basis — Gesellschaft, Verträge, Arbeitsrecht, Steuerkoordination — mit den Anforderungen des Sektorregulierers und den Förderinstrumenten der Investitionscharta. Die verlinkten Leitfäden beschreiben den Rahmen je Sektor; im Mandat wenden dieselben Anwälte ihn auf Ihr Projekt an.
Company Secretarial Services in Marokko
Company Secretarial Services — in Marokko secrétariat juridique, gesellschaftsrechtliche Verwaltung — umfassen alles, was eine Gesellschaft nach der Gründung ordnungsgemäß hält: Gesellschafterversammlungen, Protokolle, gesetzliche Register, Einreichungen beim Handelsregister und bei OMPIC sowie das Register der wirtschaftlich Berechtigten. Wir übernehmen dies als laufende Leistung für ausländische Muttergesellschaften mit einer marokkanischen SARL, SA oder SAS und für internationale Kanzleien, die für die marokkanische Tochtergesellschaft eines Mandanten einen verlässlichen Compliance-Partner benötigen. Die Arbeit läuft für die Mutter vollständig aus der Ferne — auf Deutsch, Englisch oder Französisch, mit Ihrer Rechtsabteilung als Ansprechpartner —, während Unterschriften, Registeranmeldungen und notarielle Schritte von uns vor Ort in Rabat und Casablanca erledigt werden.
Unsere Leistungen
Jährliche Feststellung des Jahresabschlusses und ordentliche Gesellschafterversammlung, binnen sechs Monaten nach Geschäftsjahresende
Gesetzliche Register und Protokollbücher, einschließlich des beglaubigten Anteilsregisters und vorpaginierter Protokollbücher
Register der wirtschaftlich Berechtigten (Registre des Bénéficiaires Effectifs): Erstmeldungen und Aktualisierungen über OMPIC
Einreichungen beim Registre de Commerce und OMPIC-Formalitäten einschließlich Veröffentlichungspflichten
Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Verwaltungsratsmitgliedern und Abschlussprüfern mit den erforderlichen Mehrheiten und Anmeldungen
Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Umwandlungen und Satzungsänderungen
Sitzverlegungen und Domizilierung nach dem Gesetz Nr. 89-17
Ein Gesellschaftskalender mit Fristenüberwachung für jede betreute Einheit
Koordination mit Ihrem expert-comptable, dem commissaire aux comptes und dem Office des Changes
Eine gesellschaftsrechtliche Bestandsaufnahme der vorhandenen Register, Protokolle und Einreichungen zu Mandatsbeginn
Der rechtliche Rahmen
Den Jahreszyklus schreiben das Gesetz Nr. 5-96 für die SARL und das Gesetz Nr. 17-95 für die SA vor, geändert durch die Gesetze Nr. 21-19 und Nr. 19-20 — Letzteres erlaubt der SA inzwischen Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz —, zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 15-95), dessen durch das Gesetz Nr. 89-17 eingefügter Titel VIII die Domizilierung regelt. Das Register der wirtschaftlich Berechtigten beruht auf dem Gesetz Nr. 12-18 und wird von OMPIC elektronisch geführt; die Gesetze Nr. 53-05 und Nr. 43-20 regeln elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für Dokumente, die keine Originalunterschrift mehr benötigen.
Die Fristen sind sanktionsbewehrt. Ein Geschäftsführer, der vorgeschriebene Dokumente nicht bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreicht, riskiert nach Artikel 108 des Gesetzes Nr. 5-96 eine Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten oder eine Geldbuße; für Organe einer SA gilt Entsprechendes nach dem Gesetz Nr. 17-95. Die meisten Verstöße, die wir sehen, sind keine materiellen Rechtsverletzungen, sondern versäumte Fristen, nicht unterzeichnete Protokolle und nicht eingereichte Änderungen — genau das, was ein geführter Gesellschaftskalender verhindert.
So arbeiten wir
Jedes Mandat beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wir prüfen Register, Einreichungen, Protokolle, Satzung, Meldungen zum Register der wirtschaftlich Berechtigten, OMPIC-Einträge und den Domizilierungsstatus der Gesellschaft; fehlt etwas, liefern wir einen Sanierungsplan mit klarem Zeitplan.
Anschließend läuft die Gesellschaft in einem Jahresmandat, das den vollständigen Compliance-Zyklus abdeckt — Versammlungen, Protokolle, Register, Einreichungen, Gesellschaftskalender —, während gesellschaftsrechtliche Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragungen oder Kapitalmaßnahmen bei Bedarf im vereinbarten Umfang hinzukommen.
Entwürfe, Prüfung und Freigaben laufen elektronisch mit der Muttergesellschaft; wo das marokkanische Recht physische Präsenz verlangt — Einreichungen bei der Geschäftsstelle des Gerichts, notarielle Akte, Bankformalitäten, beglaubigte Originalregister —, handeln wir aus unseren eigenen Büros in Rabat und Casablanca. Die rechtlichen Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden zum jährlichen Compliance-Zyklus einer marokkanischen Tochtergesellschaft.
Marokkanischer Korrespondenzanwalt für internationale Kanzleien
Unsere Leistungen als Ihr marokkanischer Korrespondenzanwalt
Wir sind als Korrespondenzanwälte für internationale Kanzleien in allen Angelegenheiten mit Bezug zum marokkanischen Recht tätig. Unsere Arbeit gliedert sich in der Regel in fünf Bereiche:
Rechtsgutachten und Durchsetzbarkeitsanalysen nach marokkanischem Recht. Wir erstellen formelle Rechtsgutachten (Legal Opinions) zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Verträgen, die ausländischem Recht unterliegen (englisches Recht, New Yorker Recht oder anderes), und beraten zu Vertragsbestimmungen, die mit zwingenden Vorschriften des marokkanischen Rechts kollidieren können — einschließlich ordre-public-Vorbehalten, devisenrechtlicher Beschränkungen und lokaler Formerfordernisse.
Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren. Wir führen Exequaturverfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche vor marokkanischen Gerichten, sei es auf Grundlage der bilateralen Abkommen, denen Marokko beigetreten ist, des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche oder des innerstaatlichen Rahmens nach dem Gesetz Nr. 95-17 über Schiedsgerichtsbarkeit und vertragliche Mediation (Loi 95-17 relative à l'arbitrage et à la médiation conventionnelle). Darüber hinaus vertreten wir Parteien in Verfahren vor marokkanischen Gerichten und beraten zur Prozessstrategie, insbesondere dort, wo sich die lokalen Verfahrensvorschriften wesentlich von der Common-Law- oder kontinentaleuropäischen Praxis unterscheiden.
Regulatorische Beratung. Wir beraten zum marokkanischen Arbeitsrecht (einschließlich des Arbeitsgesetzbuchs — Code du Travail), zum Gesellschafts- und Steuerrecht, zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach dem Gesetz Nr. 09-08 (Loi 09-08) und den Leitlinien der CNDP (Commission Nationale de Contrôle de la Protection des Données à Caractère Personnel) sowie zum Devisenkontrollregime des Office des Changes, das auf praktisch jede grenzüberschreitende Zahlung oder Kapitalbewegung mit Marokko-Bezug Anwendung findet.
Vollzugsförmlichkeiten. Wir koordinieren Legalisierungs- und Apostille-Erfordernisse, die beeidigte Übersetzung von Dokumenten ins Arabische oder Französische sowie Registrierungsförmlichkeiten bei den zuständigen marokkanischen Behörden — darunter die Direction Générale des Impôts (Steuerverwaltung), das Tribunal de Commerce (Handelsgericht) und die Conservation Foncière (Grundbuchamt).
Compliance- und Transaktionsunterstützung. Sofern eine übergeordnete Transaktion einen marokkanisch-rechtlichen Arbeitsstrang erfordert — etwa die Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft, einen Immobilienerwerb oder eine behördliche Anmeldung —, übernehmen wir diesen Arbeitsstrang nach Ihrem Zeitplan und berichten im Format, das Ihr Deal-Team erwartet.
So funktioniert die Mandatierung
Wir haben unseren Mandatierungsprozess auf die Arbeitsweise internationaler Kanzleien bei der Beauftragung ausländischer Korrespondenzanwälte zugeschnitten:
Konfliktprüfung (Conflicts Check). Wir führen die Konfliktprüfung innerhalb weniger Stunden nach Erhalt der Parteinamen durch — nicht erst nach Tagen. Sollten Sie eine beschleunigte Prüfung außerhalb der Geschäftszeiten benötigen, ermöglichen wir dies.
Honorarvereinbarung. Wir vereinbaren vor Beginn der Arbeiten eine Honorarobergrenze oder ein Pauschalhonorar. Keine zeitlich unbegrenzten Stundenabrechnungen — es sei denn, Sie bevorzugen diese. Wir nennen Ihnen einen Betrag, den Sie ohne Vorbehalt an Ihren Mandanten weitergeben können.
Arbeitsergebnisse (Work Product). Sämtliche Arbeitsergebnisse — Rechtsgutachten, Memoranden, Recherchevermerke und zusammenfassende Darstellungen zu Gerichtsverfahren — werden in englischer Sprache erstellt. Wo wir marokkanische Gesetzesbestimmungen zitieren, geben wir den französischen Originalwortlaut neben unserer englischen Übersetzung an, damit Ihr Team die Quelle selbst überprüfen kann. Unsere Arbeitsergebnisse folgen in Aufbau und Darstellung den bei US-amerikanischen und britischen Kanzleien üblichen Standards: problemorientierte Analyse, klare Ergebnisse und umsetzbare nächste Schritte.
Kommunikation. Ein fester Ansprechpartner betreut Ihre Angelegenheit. Wir sind in Ihrer Zeitzone erreichbar, wenn es ein Fristerfordernis verlangt, und liefern Statusberichte in dem von Ihnen gewünschten Turnus.
Vertraulichkeit und Informationsbarrieren (Ethical Walls). Wir wenden Informationsbarriereverfahren an, die den Standards internationaler Kanzleien entsprechen, und bestätigen diese in unserem Mandatsvertrag (Engagement Letter).
Warum eine dreisprachige marokkanische Kanzlei Reibungsverluste reduziert
Marokkanisches Recht ist in Arabisch und Französisch abgefasst. Gerichtsverfahren werden auf Arabisch geführt. Geschäftsverhandlungen mit marokkanischen Vertragspartnern finden häufig auf Französisch statt. Ihr Deal-Team arbeitet auf Englisch — und bei vielen europäischen Transaktionen auch auf Deutsch.
Unser Team arbeitet muttersprachlich auf Französisch, Englisch und Deutsch. Das bedeutet: Wir lesen die Gesetzestexte im Original, ohne auf Drittübersetzungen angewiesen zu sein, korrespondieren mit marokkanischen Gerichten und Behörden in der von diesen erwarteten Sprache und berichten Ihnen in Ihrer. Für deutschsprachige Mandanten oder Co-Counsel — insbesondere bei Transaktionen mit deutschen oder Schweizer Gesellschaften, die marokkanische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten unterhalten — entfällt die zusätzliche Übersetzungsebene, die den Arbeitsstrang andernfalls verlangsamen würde.
Dies ist kein Marketingargument, sondern ein operativer Vorteil. Kommunikationsfehler bei der Erteilung von Korrespondenzanwaltsaufträgen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen und Kostenüberschreitungen bei grenzüberschreitenden Mandaten — und sprachliche Übereinstimmung beseitigt den häufigsten Auslöser.
Die Angelegenheiten, die internationale Kanzleien uns am häufigsten überweisen, umfassen:
Kündigung eines in Marokko ansässigen Auftragnehmers oder Dienstleisters. Beratung zu Kündigungsfristen, Abfindungsrisiken und der Durchsetzbarkeit vertraglicher Kündigungsklauseln nach marokkanischem Recht — insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass ein marokkanisches Gericht das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis umqualifiziert.
Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs. Erlangung des Exequaturs vor dem zuständigen marokkanischen Gericht nach dem New Yorker Übereinkommen oder dem Gesetz Nr. 95-17, einschließlich Beratung zu möglichen Versagungsgründen und dem zeitlichen Rahmen bis zur Vollstreckung.
Rechtsgutachten zum lokalen Recht für ein Closing. Erstellung eines marokkanisch-rechtlichen Gutachtens (Legal Opinion) — Rechtsfähigkeit, Durchsetzbarkeit, Widerspruchsfreiheit und Wirksamkeit der Rechtswahlklausel — für das Closing einer grenzüberschreitenden Finanzierung, Akquisition oder Restrukturierung.
Arbeitsrechtlicher Streit mit einem lokalen Arbeitnehmer. Vertretung des Arbeitgebers vor den marokkanischen Arbeitsgerichten oder Beratung zur vorgerichtlichen Einigung im Rahmen des Code du Travail, einschließlich des Risikos einer Kündigungsschutzklage wegen ungerechtfertigter Entlassung und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Freigabe für grenzüberschreitende Datenübermittlungen. Prüfung, ob eine geplante grenzüberschreitende Datenübermittlung den Anforderungen des Gesetzes Nr. 09-08 (Loi 09-08) und der CNDP entspricht, sowie Beratung zum Genehmigungs- oder Meldeverfahren, soweit erforderlich.
Devisenkontrollrechtliche Freigabe. Beratung, ob eine geplante Zahlung, Kapitaleinlage oder Rückführung von Geldern einer vorherigen Genehmigung durch das Office des Changes bedarf, und — falls ja — Durchführung der entsprechenden Anmeldung.
Was wir von Ihnen benötigen, um zu beginnen
Bitte übermitteln Sie uns für den Einstieg:
Parteinamen und kurze Sachverhaltsbeschreibung — für unsere Konfliktprüfung.
Die wesentlichen Unterlagen — den Vertrag, Schiedsspruch, die Gerichtsentscheidung oder die behördliche Einreichung, um die es geht, in der Sprache, in der sie Ihnen vorliegen.
Ihren Zeitplan — die verbindliche Frist und etwaige Zwischenmeilensteine.
Die konkrete Fragestellung oder das gewünschte Arbeitsergebnis — ein marokkanisch-rechtliches Gutachten, Vollstreckungsberatung, eine behördliche Einreichung oder anderes.
Rechnungskontakt und bevorzugte Honorarvereinbarung — damit wir eine Honorarobergrenze oder ein Pauschalhonorar bestätigen und Ihnen unseren Mandatsvertrag zusenden können.
Wir bestätigen die Konfliktprüfung, schlagen ein Honorar vor und skizzieren den Leistungsumfang innerhalb eines Geschäftstages — bei dringenden Angelegenheiten schneller.
Kontaktieren Sie uns unter [E-Mail] oder [Telefon], um uns mit einer Angelegenheit zu beauftragen.
KORTE LAW berät Unternehmen, die den marokkanischen Markt erschließen möchten, zu allen verfügbaren Optionen — von der SARL und der SA über Niederlassungen bis hin zu Repräsentanzen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Unternehmensstrukturen für die Herausforderungen grenzüberschreitenden Investierens und begleiten Ihr Projekt von der Gründung bis zur Aufnahme des operativen Betriebs.
Unternehmer können sich entscheiden für eine unabhängige Tochtergesellschaft (SARL/SA), eine Niederlassung oder eine Repräsentanz. Unser mehrsprachiges Team unterstützt zudem Investoren und Gründer bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln.
KORTE LAW entwirft, prüft und verhandelt Handelsverträge nach marokkanischem und deutschem Recht — von Vertriebsvereinbarungen und Handelsvertreterverträgen über Lieferverträge bis hin zu Lizenz- und Franchiseverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Vertriebsrecht: Vergütung, außerordentliche Kündigung, Wettbewerbsverbote und Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB und marokkanischem Recht.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein bevorzugtes Instrument zur Beilegung grenzüberschreitender Handelsstreitigkeiten in Marokko — vertraulich, zeitsparend und mit freier Wahl der Sprache und des anwendbaren Rechts. KORTE LAW berät bei der Gestaltung von Schiedsklauseln, vertritt Mandanten in ICC- und Ad-hoc-Verfahren und unterstützt bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen nach dem New Yorker Übereinkommen (1958).
Marokko hat sich zu einem der wichtigsten Standorte für Investitionen in erneuerbare Energien in Afrika entwickelt — mit ehrgeizigen Projekten im Bereich Solar, Wind und grüner Wasserstoff. KORTE LAW begleitet Investoren und Projektentwickler bei der Bewertung des regulatorischen Rahmens, der Verhandlung von Energiebezugsverträgen und der Strukturierung von PPP- und BOT-Projekten.
Unsere Beratung umfasst alle Fragen des Energierechts — von Genehmigungen und Flächensicherung bis hin zu Netzanschluss und Exportregelungen für grüne Moleküle.
Das marokkanische Steuersystem umfasst Körperschaftsteuer (IS), Einkommensteuer (IR), Mehrwertsteuer (TVA) und Registrierungsgebühren — mit besonderen Anreizen für Investoren in Freihandelszonen und strategischen Sektoren. KORTE LAW berät zu Verrechnungspreisen, Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstättenfragen und vertritt Mandanten bei Steuerprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren.
Steuer-Compliance und Koordination der Buchhaltung
Für marokkanische Gesellschaften ausländischer Eigentümer übernehmen wir zudem die zentrale Koordination des laufenden Steuer- und Rechnungswesenzyklus: Wir verzahnen die gesellschaftsrechtliche Seite — Beschlüsse, Protokolle, Einreichungen — mit der Arbeit etablierter marokkanischer Wirtschaftsprüfer und Buchhalter, prüfen die rechtliche Dimension steuerlicher Positionen und halten Rechts- und Finanzabteilung Ihrer Muttergesellschaft in einem Gespräch, auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Ein Ansprechpartner statt drei.
Arbeitsrecht
Das marokkanische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) enthält zwingende Vorschriften zur Einstellung, Kündigung und Sozialversicherung — mit spezifischen Regelungen für ausländische Arbeitnehmer. KORTE LAW berät Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Entsendungsvereinbarungen und betrieblichen Restrukturierungen und vertritt sie bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.
Frau El Moualled ist als Anwältin in Casablanca zugelassen.
Sie ist spezialisiert auf lokale und grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures und regulatorische Angelegenheiten.
Sie spricht fließend Arabisch, Französisch und Englisch.
Bouchra Bouasria
Frau Bouasria ist als Anwältin in Casablanca zugelassen.
Sie verfügt über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Handelsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Sie hat multinationale Unternehmen, die in Marokko tätig sind, beraten und vor Gericht vertreten.
Sie spricht fließend Arabisch, Französisch und Englisch.
Daniele Milizia
Herr Milizia ist Rechtsanwalt, zugelassen in England und Wales, Italien und Spanien (Solicitor Regulation Authority, Albo degli Avvocati, Ilustre Collegio de Abogados).
Vor seiner Anwaltslaufbahn arbeitete Herr Milizia für die Vereinten Nationen in New York und für die Europäische Kommission in Brüssel für die GD Wettbewerb.
Er spricht fließend Italienisch, Englisch, Spanisch und Französisch.
Soundouss Qassioui
Frau Qassioui bearbeitet Fälle aus verschiedenen Bereichen, darunter Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.
Frau Qassioui spricht fließend Englisch, Französisch und Arabisch und ist für die Bearbeitung komplexer Rechtsangelegenheiten in verschiedenen Bereichen bestens gerüstet.
Zakaria Korte
Rechtsanwalt Zakaria Korte, Maître en Droit, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Paris in der OECD und später als Deputy Counsel am Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC in Paris tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Er berät Sie auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.
Audrey Pagot
Rechtsanwälting Dr. Pagot ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Marseille. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Paris war sie dort zunächst für eine Wirtschaftsrechtskanzlei tätig. Sie hat im Vertriebsrecht promoviert und berät Sie im Wettbewerbsrecht, Vertriebs- und Verbraucherrecht.
Sie berät Sie auf Französisch, Englisch und Spanisch.
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KORTE LAWZuletzt aktualisiert: März 2026
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Darüber hinaus bieten Marokkos nationales Datenschutzgesetz (Loi 09-08, Dahir n° 1-09-15 vom 18. Februar 2009) und seine Aufsichtsbehörde (Commission Nationale de contrôle de la protection des Données à caractère Personnel — CNDP) einen regulatorischen Rahmen für den Schutz personenbezogener Daten in Marokko.
5. Empfänger Ihrer Daten
Wir können Ihre personenbezogenen Daten mit den folgenden Kategorien von Empfängern teilen, soweit erforderlich:
Innerhalb unserer Kanzlei: Anwälte und Mitarbeiter in unseren Büros in Berlin, Paris, Rabat und Casablanca, soweit erforderlich zur Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Ihres Mandats.
AMERELLER-Netzwerk: Wo Ihr Mandat eine Koordination mit AMERELLER-Büros erfordert, vorbehaltlich angemessener Vertraulichkeits- und Datenschutzvereinbarungen.
IT-Dienstleister: Hosting-, E-Mail- und Website-Dienstleister, die als Auftragsverarbeiter gemäß Artikel 28 DSGVO tätig sind.
Berufliche Ratgeber und Gerichte: Soweit für die Erbringung von Rechtsdienstleistungen erforderlich (z. B. Gerichte, Schiedsgerichte, Gegenseite, Sachverständige, Notare).
Behörden: Soweit gesetzlich erforderlich (z. B. Geldwäschebekämpfungsverpflichtungen).
6. Ihre Rechte
Nach der DSGVO haben Sie folgende Rechte:
Auskunftsrecht (Artikel 15 DSGVO) — um zu erfahren, ob wir Ihre personenbezogenen Daten verarbeiten, und um eine Kopie zu erhalten.
Berichtigungsrecht (Artikel 16 DSGVO) — zur Berichtigung ungenauer Daten.
Löschungsrecht (Artikel 17 DSGVO) — zur Anforderung der Löschung Ihrer Daten, vorbehaltlich gesetzlicher Aufbewahrungsverpflichtungen.
Recht auf Einschränkung der Verarbeitung (Artikel 18 DSGVO).
Datenportabilitätsrecht (Artikel 20 DSGVO) — um Ihre Daten in strukturierter, gängiger und maschinenlesbarer Form zu erhalten.
Widerspruchsrecht (Artikel 21 DSGVO) — gegen Verarbeitung auf Grundlage berechtigter Interessen. Sofern wir Ihre Daten für Direktmarketingzwecke verarbeiten, haben Sie ein absolutes Widerspruchsrecht.
Recht zum Widerruf der Einwilligung (Artikel 7 Abs. 3 DSGVO) — Soweit die Verarbeitung auf Einwilligung beruht, können Sie diese jederzeit ohne Auswirkung auf die Rechtmäßigkeit der bis zum Widerruf erfolgten Verarbeitung widerrufen.
Nach Marokkos Loi 09-08 haben Betroffene zusätzlich Rechte auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch (Artikel 7, 8 und 9 von Loi 09-08), die Sie durch Kontaktaufnahme mit uns unter der obigen Adresse ausüben können.
7. Beschwerderecht
Sie haben das Recht, bei einer Aufsichtsbehörde Beschwerde einzureichen:
Deutschland: Berliner Beauftragte für Datenschutz und Informationsfreiheit, Alt-Moabit 59–61, 10555 Berlin, Deutschland (https://www.datenschutz-berlin.de)
Marokko: Commission Nationale de contrôle de la protection des Données à caractère Personnel (CNDP), Angle Boulevard Annakhil et Avenue Mehdi Ben Barka, Hay Riad, Rabat, Marokko (https://www.cndp.ma)
8. Datensicherheit
Wir setzen angemessene technische und organisatorische Maßnahmen um, um Ihre personenbezogenen Daten vor unbefugtem Zugriff, Änderung, Offenlegung oder Vernichtung zu schützen, gemäß Artikel 32 DSGVO und Artikel 23 von Loi 09-08.
9. Änderungen dieser Datenschutzerklärung
Wir können diese Datenschutzerklärung von Zeit zu Zeit aktualisieren, um Änderungen unserer Datenverarbeitungspraktiken oder Rechtsänderungen widerzuspiegeln. Die aktuelle Version ist jederzeit auf unserer Website verfügbar. Wir empfehlen Ihnen, diese Seite regelmäßig zu überprüfen.
10. Anwendbares Recht
Diese Datenschutzerklärung unterliegt der Datenschutz-Grundverordnung (EU) 2016/679 (DSGVO), dem Bundesdatenschutzgesetz (BDSG), dem Telemedien-Datenschutz-Gesetz (TTDSG) und, soweit zutreffend, der marokkanischen Loi 09-08 zum Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten.
Korte Law SARL, eine Anwaltskanzlei mit Sitz in Rabat, ist Verantwortlicher für die auf der Website korte-law.com gesetzten Cookies. Ein Cookie ist eine kleine Textdatei, die beim Besuch der Website auf Ihrem Endgerät (Computer, Tablet, Smartphone) gespeichert wird und es ermöglicht, Ihr Gerät wiederzuerkennen und bestimmte Informationen zu Ihrem Besuch zu speichern.
Die Website verwendet folgende Cookies:
Technisch notwendige Cookies: das Sitzungs-Cookie PHPSESSID (Dauer: Sitzung), erforderlich für die technische Funktion der Website, sowie kl_cookie_consent (6 Monate), das Ihre Cookie-Wahl speichert, damit Sie nicht bei jedem Besuch erneut gefragt werden.
Reichweitenmessung: Google-Analytics-4-Cookies (_ga, _ga_*, _gid), gespeichert bis zu 13 Monate, mit Google als Empfänger, der diese Daten auch außerhalb Marokkos verarbeiten kann.
Werbung: das Meta-Pixel-Cookie (_fbp), gespeichert für 3 Monate, mit Meta als Empfänger, das diese Daten auch außerhalb Marokkos verarbeiten kann.
Gemäß dem Gesetz Nr. 09-08 über den Schutz natürlicher Personen bei der Verarbeitung personenbezogener Daten werden nicht notwendige Cookies (Reichweitenmessung und Werbung) erst nach Ihrer vorherigen, ausdrücklichen Einwilligung gesetzt. Sie können diese Einwilligung jederzeit über den Link "Cookie-Einstellungen" in der Fußzeile der Website widerrufen.
Die im Rahmen dieser Cookies durchgeführte Verarbeitung personenbezogener Daten ist Gegenstand einer vereinfachten Meldung, die bei der Commission Nationale de contrôle de la protection des Données à caractère Personnel (CNDP) gemäß dem in der Délibération N° D-939-2025 vom 28.11.2025 vorgesehenen Muster eingereicht wurde.
Gemäß dem Gesetz Nr. 09-08, verkündet durch Dahir Nr. 1-09-15 vom 18. Februar 2009, haben Sie ein Recht auf Auskunft, Berichtigung und Widerspruch hinsichtlich Ihrer personenbezogenen Daten, das Sie durch eine Nachricht an info@korte-law.com ausüben können. Sie haben zudem die Möglichkeit, sich an die CNDP zu wenden.
Letzte Aktualisierung: 24.07.2026
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KORTE LAWZuletzt aktualisiert: März 2026
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Keine Vertraulichkeit oder Privileg entsteht, sofern kein formales Engagement-Schreiben unterzeichnet ist
Die Einreichung des Formulars kein Mandatsverhältnis oder eine Anwalt-Mandant-Beziehung begründet
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Wenn Sie ein sensibles Thema besprechen möchten, wenden Sie sich bitte direkt telefonisch oder per E-Mail an uns, um ein vertrauliches Mandatsverhältnis zu begründen.
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Sobald ein formales Mandatsverhältnis mit einem unterzeichneten Engagement-Schreiben begründet ist, gelten die anwendbaren beruflichen Vertraulichkeitsregeln und die Anwalt-Mandant-Beziehung gemäß den Gesetzen des Landes, in dem KORTE LAW tätig ist, und der Angelegenheit.
10. Anwendbares Recht und Gerichtsbarkeit
Diese Bedingungen unterliegen und werden gemäß den Gesetzen Deutschlands ausgelegt, ohne Berücksichtigung seiner Bestimmungen zum Kollisionsrecht. Sie stimmen zu, dass jedes Verfahren, das sich aus diesen Bedingungen ergibt, der ausschließlichen Gerichtsbarkeit der Berliner Gerichte unterliegt.
Jedoch kann in Übereinstimmung mit der internationalen Natur von KORTEs Rechtsanwaltstätigkeit ein Streit bezüglich der Website auch von den geltenden Gesetzen der anderen Länder, in denen KORTE LAW tätig ist (Frankreich, Marokko), soweit anwendbar, geregelt werden.
11. Salvatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen für ungültig, illegal oder nicht durchsetzbar befunden werden, wird diese Bestimmung in dem Maße geändert, das notwendig ist, um sie gültig und durchsetzbar zu machen, oder wenn dies nicht möglich ist, wird die Bestimmung entfernt, und die übrigen Bestimmungen bleiben in vollem Umfang gültig und wirksam.
12. Änderungen der Bedingungen
KORTE LAW behält sich das Recht vor, diese Bedingungen jederzeit ohne Ankündigung zu ändern. Ihre Fortsetzung der Nutzung der Website nach Änderungen stellt die Annahme der überarbeiteten Bedingungen dar. Es ist Ihre Verantwortung, diese Bedingungen regelmäßig auf Änderungen zu überprüfen.
13. Gesamter Vereinbarung
Diese Bedingungen bilden zusammen mit unserer Datenschutzerklärung die gesamte Vereinbarung zwischen Ihnen und KORTE LAW bezüglich der Nutzung der Website und ersetzen alle vorherigen Vereinbarungen und Verständnisse, ob schriftlich oder mündlich.
14. Kontaktinformation
Bei Fragen zu diesen Bedingungen oder der Website wenden Sie sich bitte an:
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