Arbeitsrecht in Marokko: Einstellung, Verträge und Kündigung

Von Zakaria Korte, Korte Law in Kooperation mit Amereller

Marokko hat sich als Investitionsstandort für produzierende Industrie, Shared Services und Technologieunternehmen aus dem DACH-Raum etabliert. Gleichzeitig verlangt das Code du Travail eine saubere HR-Governance. Dieser Fachartikel gibt einen strukturierten Überblick über die zentralen Regeln des marokkanischen Arbeitsrechts.

Grundlagen des marokkanischen Arbeitsrechts

Das marokkanische Arbeitsrecht ist kodifiziert und stark formalisiert:

  • Schutzfunktion: Arbeitnehmer genießen starken Bestandsschutz.
  • Formalisierte Verfahren: Kündigungen, Disziplinarmaßnahmen und kollektive Maßnahmen unterliegen detaillierten Formvorschriften.
  • Behördliche Aufsicht: Arbeitsinspektion überwacht Entlassungen und den Einsatz ausländischer Arbeitskräfte.
  • Günstigkeitsprinzip: Abweichungen zu Ungunsten des Arbeitnehmers sind regelmäßig unwirksam.

Arbeitsvertragstypen

Unbefristeter Arbeitsvertrag (CDI)

Der CDI ist der gesetzliche Regelfall. Er bietet Planungssicherheit, setzt aber bei Beendigung ein formal korrektes und materiell gerechtfertigtes Vorgehen voraus.

Befristeter Arbeitsvertrag (CDD)

Nur in gesetzlich erlaubten Konstellationen zulässig:

  • Vertretung vorübergehend abwesender Mitarbeiter.
  • Saisonarbeit oder klar begrenzte Auftragsspitzen.
  • Zeitlich befristete Projekte oder Inbetriebnahmephasen.

Missbräuchliche Kettenbefristung führt zur Requalifikation als CDI.

Probezeit (période d'essai)

Die Probezeit muss vertraglich vereinbart und der Funktionsebene angemessen sein. Differenzierte Maximaldauern nach Mitarbeiterkategorie. Einmalige Verlängerung in bestimmten Konstellationen möglich.

Pflichtinhalte des Arbeitsvertrags

  • Parteienangaben mit Identifikationsdaten
  • Tätigkeitsbeschreibung und Funktionsebene
  • Arbeitsort(e) einschließlich Remote-Regelungen
  • Beginn, bei CDD: Dauer und Sachgrund
  • Vergütung (Grundgehalt, variable Bestandteile, Zulagen)
  • Arbeitszeitmodell inkl. Überstundenhandhabung
  • Urlaubsanspruch und Feiertage
  • Probezeit mit Dauer
  • Vertraulichkeit, IP-Rechte, Wettbewerbsabreden
  • Sozialversicherung (CNSS/AMO)
  • Anwendbares Recht und Sprache

Arbeitszeitregelungen und Urlaubsansprüche

Arbeitszeit und Überstunden

  • Reguläre Wochenarbeitszeit: bis zu 44 Stunden.
  • Überstunden zulässig mit gesetzlichen Zuschlägen.
  • Saubere Zeiterfassung ist essentiell.

Urlaub und Feiertage

  • Mindesturlaubsanspruch: typischerweise 18 Werktage/Jahr, steigend nach Betriebszugehörigkeit.
  • Gesetzliche Feiertage sind einzuhalten.
  • Mutterschutz und Schutzgruppen genießen erweiterte Rechte.

Kündigung und Kündigungsschutz

Marokkanisches Recht verlangt sowohl sachlichen Grund als auch ordnungsgemäßes Verfahren.

Gründe

  • Personenbedingt, verhaltensbedingt, betriebsbedingt.
  • Schwerwiegendes Fehlverhalten kann fristlose Beendigung rechtfertigen.

Verfahren

  • Anhörung: Zeitnahe Anhörung bei verhaltensbedingten Vorwürfen, Protokollierung.
  • Schriftform: Kündigung mit konkreter Begründung und Zustellnachweis.
  • Konsultationen: Bei kollektiven Entlassungen Arbeitnehmervertreter und Arbeitsinspektion einbinden.

Kündigungsfristen

Staffelung nach Betriebszugehörigkeit und Kategorie. Vertragliche Verlängerungen möglich, Verkürzungen zu Lasten des Arbeitnehmers nicht.

Unwirksame Kündigung

Führt zu Abfindung/Schadensersatz, offener Vergütung, Urlaubsabgeltung und ggf. Wiedereinstellung. Beweislast liegt beim Arbeitgeber.

Abfindungen und Abwicklung

Gesetzliche Abfindung

Höhe nach Dienstjahren gestaffelt, berechnet auf Basis des Durchschnittsentgelts. Korrekte Einstufung und Berechnungsbasis entscheidend.

Weitere Zahlungen

  • Kündigungsentschädigung bei Freistellung.
  • Urlaubsabgeltung für nicht genommenen Urlaub.
  • Verdiente Boni/Provisionen.

Abwicklungsvereinbarungen

Vergleichs-/Beendigungsvereinbarungen sind zulässig. Arbeitsbescheinigungen und Zeugnisse fristgerecht aushändigen.

Besonderheiten bei ausländischen Arbeitnehmern

  • Arbeitsgenehmigung: Arbeitsvertrag muss von der Arbeitsbehörde visiert werden. Arbeitsmarktprüfung in vielen Fällen erforderlich.
  • Aufenthaltstitel: Carte de séjour nach Vorlage der Genehmigungen; jährliche Verlängerung.
  • Vertragssprache: Französische/arabische Fassung für Behörden maßgeblich.
  • Entsendung vs. lokale Anstellung: Saubere Sozialversicherungs- und Steuerkoordination erforderlich.
  • Vergütungspakete: Nettolohn, Wohn-/Schulgeldzuschüsse, Dienstwagen steuer- und sozialversicherungskonform gestalten.

Sozialversicherungspflichten (CNSS)

  • Registrierung: Unternehmen und Arbeitnehmer bei CNSS registrieren; monatliche digitale Meldungen.
  • Leistungszweige: Krankenversicherung (AMO), Familienleistungen, Renten, Mutterschaft.
  • Arbeitsunfallversicherung: Bei privatem Versicherer pflichtversichert.
  • Lohnsteuer (IGR): Progressive Einkommensteuer einbehalten und abführen.

Typische Compliance-Risiken

  1. Fehlwahl des Vertragstyps → Requalifikation als CDI.
  2. Mangelhafte Probezeitklauseln → Kündigungen angreifbar.
  3. Unklare Überstundenregelung → Rückwirkende Entgeltansprüche.
  4. Formfehler bei Kündigungen → Erhebliche Zahlungsverpflichtungen.
  5. Fehlende CNSS-Compliance → Bußgelder und Nachzahlungen.
  6. Ausländische Mitarbeiter ohne Autorisierung → Sanktionen.

Empfehlungen

  • Lokalisierte zweisprachige Musterverträge verwenden.
  • CDD-Governance mit zentraler Freigabe einführen.
  • Digitale Zeiterfassung und Überstunden-Reporting.
  • Standardisierte Disziplinar- und Trennungs-Playbooks.
  • CNSS/Payroll-Kontrollen mit regelmäßigen Health Checks.
  • Foreign-Hires-Prozess mit Verlängerungs-Tracker.

Fazit

Das marokkanische Arbeitsrecht belohnt Transparenz, Dokumentation und Verfahrenstreue – und sanktioniert Formfehler spürbar. DACH-Unternehmen sichern sich operativ ab, wenn sie Vertragstypen bewusst wählen, CNSS- und Steuerpflichten fehlerfrei erfüllen und bei Beendigungen das formalistische Verfahren strikt einhalten.


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