Von Zakaria Korte, Korte Law in Kooperation mit Amereller
Steuerliche Anreize und Freihandelszonen in Marokko
Marokko hat in den vergangenen Jahren ein kohärentes System aus investitionsrechtlichen und steuerlichen Anreizen etabliert, das internationale und inländische Investitionen gezielt lenken und beschleunigen soll. Zentrale Bausteine sind die Investitionscharta 2022, Sonderregime wie Casablanca Finance City (CFC) sowie die industriellen Beschleunigungszonen als Nachfolgeregime der klassischen Freizonen. Dieser Beitrag stellt die maßgeblichen Rechts- und Steuerinstrumente dar, erläutert Körperschaft- und Mehrwertsteuervorteile, Zoll- und sonstige Abgabenfragen, regionale und sektorale Förderschwerpunkte, die praktischen Voraussetzungen und Compliance-Pflichten und schließt mit praxisorientierten Empfehlungen für Strukturierung und Umsetzung.
Die Investitionscharta 2022 bildet den politisch-rechtlichen Rahmen der aktuellen Förderarchitektur. Sie verfolgt das Ziel, Investitionen territorial ausgewogener zu verteilen, die industrielle Basis zu verbreitern, Exporte zu stärken und Wertschöpfung im Land zu vertiefen. Herzstück ist ein mehrstufiges Prämien- und Unterstützungsregime, das monetäre Investitionsprämien mit steuerlichen Erleichterungen kombiniert und dabei zwischen allgemeinen und spezifischen Förderpfaden differenziert.
Im allgemeinen Pfad werden Investitionsprämien als Prozentsatz der förderfähigen Investitionsausgaben gewährt, wobei Zuschläge für Standortfaktoren, Beschäftigungseffekte, Export- und Substitutionspotenzial sowie für bestimmte prioritäre Sektoren hinzutreten können. Daneben bestehen spezifische Unterstützungsmechanismen für strategische Projekte, KMU, Export- und Importsubstitutionsprojekte sowie für Projekte mit besonderer Nachhaltigkeitswirkung. Die Charta ist damit nicht nur ein Steueranreizpaket, sondern ein leitendes Investitionssteuerungsinstrument, das mit sektor- und regionenspezifischen Priorisierungen arbeitet.
Für die Praxis maßgeblich ist die Verknüpfung der Investitionscharta mit steuerlichen Sonderregimen. So können Unternehmen ihre Standort- und Strukturentscheidungen entlang einer doppelten Achse aus Investitionsprämie und Steuerregime (CFC, Beschleunigungszonen, allgemeines Regime mit territorialen Boni) optimieren. Die kumulative oder alternative Anwendbarkeit einzelner Vorteile hängt von den einschlägigen Zulassungsvoraussetzungen und den sachlichen Tätigkeitskriterien ab.
CFC ist ein Sonderstatus für Finanz- und dienstleistungsnahe Aktivitäten mit Afrika-Bezug. Er wird durch eine speziell zuständige Behörde vergeben und setzt eine Aufnahme in das CFC-Register voraus. Materiell begünstigt werden u. a. Holding- und Konzernsteuerungsfunktionen, Finanzdienstleistungen, professionelle Dienstleistungen mit regionalem Mandat sowie bestimmte Handels- und Vermittlungsfunktionen, soweit sie in die CFC-Definitionen fallen. Zentrale Attraktivitätsmerkmale sind die steuerlichen Erleichterungen in der Körperschaftsteuer und flankierende Regelungen im Bereich der Mehrwertsteuer und lokaler Abgaben sowie ein international ausgerichtetes Geschäftsökosystem.
Die steuerlichen Eckpunkte des CFC-Status umfassen regelmäßig eine reduzierte effektive Körperschaftsteuerlast nach einem Nullsatz- bzw. Begünstigungszeitraum und die dauerhafte Anwendung eines ermäßigten Satzes auf die danach generierten Gewinne. Hinzutreten in der Praxis begünstigende Regelungen für grenzüberschreitende Dienstleistungen sowie Entlastungen bei lokalen Steuern und Gebühren. Voraussetzung ist stets, dass die Tätigkeit tatsächlich den CFC-Kategorien entspricht und eine substanzielle Präsenz in Casablanca oder einer anerkannten CFC-Zone besteht.
Die frühere Tangier Free Zone steht paradigmatisch für die marokkanische Politik exportorientierter Sonderwirtschaftszonen. Regulatorisch wurden diese Freizonen in die sogenannten industriellen Beschleunigungszonen überführt. Unternehmen, die in einer solchen Zone zugelassen sind, genießen ein eigenständiges Zoll- und Steuerregime, das auf die Förderung von verarbeitendem Gewerbe, Logistik, Automotive, Luftfahrt, Elektronik, Textile und weitere exportnahe Branchen zielt.
Kernmerkmale sind die extraterritoriale Zollstellung der Zone, die damit verbundene Einfuhrabgabenfreiheit für in die Zone eingehende Waren und Ausrüstungen, ein befristeter Körperschaftsteuererlass für die Anlaufphase sowie eine dauerhaft ermäßigte Besteuerung nach Ablauf der Befreiungsperiode. Hinzu kommt regelmäßig eine Befreiung oder Entlastung bei lokalen Abgaben und Grundstücksbelastungen innerhalb der Zone sowie ein beschleunigtes verwaltungsrechtliches Verfahren für Zulassungen und Betriebsänderungen.
Die Körperschaftsteuer ist der primäre Hebel der marokkanischen Steueranreizpolitik. Das allgemeine Regime wurde in den vergangenen Finanzgesetzen schrittweise reformiert, um Sätze zu glätten und Sondertatbestände in zielgerichtete Regime zu überführen. Vor diesem Hintergrund sind die Vorteile in Sonderregimen wie CFC oder den Beschleunigungszonen klar konturiert und an materielle Kriterien geknüpft.
Im CFC-Regime gilt regelmäßig eine vollständige Befreiung der Körperschaftsteuer für die Anfangsjahre der Tätigkeit, gefolgt von einem ermäßigten Satz für die anschließenden Jahre. Dieser reduzierte Satz liegt deutlich unter dem allgemeinen Körperschaftsteuersatz und soll den Aufbau regionaler Plattformen fördern. Die Begünstigung erfasst Gewinne aus den zulässigen CFC-Aktivitäten; nicht begünstigte Aktivitäten unterliegen dem allgemeinen Regime. Eine sorgfältige Segmentierung der Erträge und eine belastbare Kosten- und Funktionsabgrenzung sind daher unerlässlich.
In industriellen Beschleunigungszonen wird typischerweise ein Nullsatz in den ersten Betriebsjahren gewährt, woran sich eine ermäßigte, feste Tarifbelastung anschließt. Der Umfang der Begünstigung ist an die zonenkonforme Tätigkeit, die physische Präsenz in der Zone, Exportorientierung und weitere Auflagen gekoppelt. Gewinne aus Lieferungen und Leistungen in das marokkanische Inland können abweichend qualifiziert werden; hier sind die gesetzlichen Abgrenzungsregeln und etwaige Quoten zu beachten.
Für Unternehmen außerhalb von Sonderregimen stellt die Investitionscharta Investitionsprämien in Aussicht, während die Körperschaftsteuer nach dem allgemeinen Tarif erhoben wird. Allerdings können je nach Region und Sektor zusätzliche Steuererleichterungen hinzutreten, etwa reduzierte Sätze oder zeitlich befristete Entlastungen für neu geschaffene Betriebe in strukturschwachen Provinzen. In der Praxis werden diese Elemente im Rahmen von Investitionsabkommen und Standortentscheidungen gebündelt.
Die marokkanische Mehrwertsteuer kennt im Export- und Investitionsbereich mehrere Entlastungsmechanismen. Exporte von Gegenständen und grenzüberschreitende Leistungen, die dem Export gleichgestellt sind, sind von der Mehrwertsteuer befreit, wobei das Vorsteuerabzugsrecht erhalten bleibt. Dies ermöglicht die Erstattung nicht verbrauchter Vorsteuer und verbessert die Liquidität exportorientierter Unternehmen.
Für Investitionsgüter sieht das Recht regelmäßig befristete Befreiungen oder Suspensionsregime vor, insbesondere für die Einfuhr von Maschinen, Ausrüstungen und Werkzeugen, die unmittelbar der Herstellung dienen. In Beschleunigungszonen werden Eingänge in die Zone mehrwertsteuerlich privilegiert, da die Zone mehrwertsteuerlich als von Inlandslieferungen abgetrennt betrachtet wird. Lieferungen und Dienstleistungen innerhalb der Zone sowie von der Zone ins Ausland sind typischerweise steuerfrei mit Erstattungsrecht, während Lieferungen aus der Zone in das marokkanische Inland mehrwertsteuerpflichtig sein können.
Im CFC-Status bestehen zusätzlich administrative Erleichterungen für internationale Dienstleistungen, die außerhalb des Inlandsverbrauchs anfallen. Entscheidend ist die korrekte Qualifikation der Leistungsortregelung und eine saubere Dokumentation der Exportbezüge, um das Erstattungsrecht nicht zu gefährden. Unternehmen sollten strikte Prozesse zur zeitnahen Vorsteuererstattung und zur Trennung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze implementieren.
Beschleunigungszonen sind zollrechtlich so konzipiert, dass Waren und Ausrüstungen ohne Erhebung von Zöllen und Einfuhrumsatzsteuer in die Zone verbracht werden können. Die Zone fungiert als extraterritoriale Sphäre: Veredelungs- und Fertigungsschritte erfolgen abgabenfrei, solange die Waren in der Zone verbleiben oder re-exportiert werden. Erst bei Überführung in den freien Verkehr des marokkanischen Binnenmarktes werden Einfuhrabgaben fällig, bemessen nach dem Zolltarif und dem statistischen Wert zum Zeitpunkt der Überführung.
Neben den Zonenregimen ermöglicht die Investitionscharta im allgemeinen Rahmen häufig Zollprivilegien für Investitionsgüter, insbesondere für Großprojekte. Diese Privilegien werden regelmäßig befristet und an projektbezogene Schwellen und Verwendungsauflagen geknüpft. Ein gesonderter Blick gilt Ursprungsregeln in Freihandelsabkommen, die Marokko mit wichtigen Handelspartnern geschlossen hat. Die Einhaltung präferenzieller Ursprungsregeln kann Zollbelastungen bei Re-Exporten reduzieren und die Wettbewerbsfähigkeit marokkanischer Exportprodukte steigern.
Die Investitionscharta differenziert territorial, um Investitionen in weniger entwickelte Regionen zu lenken. Regionalboni erhöhen die Investitionsprämie in Provinzen mit strukturellen Entwicklungsherausforderungen, geringerer Industriequote oder höherer Arbeitslosigkeit. Zusätzlich können lokale Abgaben, Grundsteuern und kommunale Gebühren für Neuansiedlungen zeitweise reduziert oder erlassen werden.
Für die Standortwahl bedeutet dies, dass sich die effektive Gesamtförderung – bestehend aus Investitionsprämie, Körperschaftsteuervorteil und lokalen Abgabenerleichterungen – je nach Region signifikant unterscheidet. Investoren sollten deshalb ein kombiniertes Bewertungsmodell nutzen, das neben Steuer- und Prämienparametern auch Infrastruktur, Arbeitskräfteverfügbarkeit, Zuliefernetzwerke, Logistikkosten und Exportwege einbezieht. Die in der Praxis übliche Kombination aus einem Standort in einer Beschleunigungszone nahe eines Exportkorridors und regionalen Prämien kann gegenüber innerstädtischen Lagen mit höheren Faktorpreisen erheblich vorteilhafter sein.
Sektorale Prioritäten umfassen traditionell exportorientierte Industrien wie Automotive, Luft- und Raumfahrt, Elektronik, Textilien, Leder, Agrar- und Ernährungswirtschaft, Pharma sowie Logistik und Offshoring-Dienstleistungen. Für diese Sektoren werden im Rahmen der Charta besondere Zuschläge, Ausbildungs- und Qualifizierungsbeihilfen, Forschungs- und Entwicklungsförderungen sowie teilweise erleichterte Genehmigungsverfahren gewährt.
Zunehmend rücken nachhaltige Industrien, erneuerbare Energien, grüne Chemie, Wasserstoff- und Speichertechnologien sowie Kreislaufwirtschaft in den Fokus. Projekte mit ausgewiesenem Nachhaltigkeitsprofil können zusätzliche Boni erhalten, etwa für CO2-Reduktion, Energieeffizienz, lokalen Lieferkettenaufbau oder Technologietransfer. Entscheidend ist, dass der Projektträger diese Effekte methodisch fundiert quantifiziert und in der Antragsdokumentation nachweist.
Für CFC ist die Anerkennung durch die zuständige CFC-Instanz erforderlich. Antragsteller müssen eine qualifizierte Tätigkeit belegen, einen Geschäftsplan mit regionalem Mandat vorlegen und eine substanzielle Präsenz am CFC-Standort nachweisen. Dazu gehören grundsätzlich eigene Geschäftsräume, ortsansässige Geschäftsleitung, qualifiziertes Personal und eine operativ angemessene Kostenbasis im Land. Die Anerkennung ist an die fortlaufende Erfüllung dieser Bedingungen gekoppelt und kann bei Verstößen entzogen werden.
Für industrielle Beschleunigungszonen ist eine zonenrechtliche Zulassung erforderlich. Maßgeblich sind die zonenspezifischen Statuten und Entwicklungsgesellschaften, die die Ansiedlung prüfen und über Parzellierung, Bau- und Betriebsauflagen entscheiden. Die Unternehmen müssen ihr Produktions- oder Dienstleistungsmodell darlegen, Umwelt- und Arbeitsschutzstandards einhalten und Export- bzw. Veredelungsbezüge nachweisen. Eine bestimmte Mindestinvestitionssumme, Zeitpläne für Inbetriebnahme und Beschäftigungskorridore sind üblich.
Im allgemeinen Investitionscharta-Regime gelten projektspezifische Schwellenwerte und Auflagen. Häufig knüpfen Prämien an die Höhe der förderfähigen Investitionsausgaben, an regionale Standortfaktoren, Beschäftigungsziele und Exportquoten an. Die Antragsunterlagen umfassen in der Regel den Investitionsplan, Finanzierungsnachweise, Auswirkungen auf Beschäftigung und Wertschöpfung sowie Umwelt- und Genehmigungslage.
Die Attraktivität der Regime wird von substanz- und prozessualen Pflichten flankiert. In der Ertragsteuer ist eine belastbare Segmentierung begünstigter und nicht begünstigter Aktivitäten zentral. Dies setzt ein leistungsfähiges internes Rechnungswesen, Kostenstellen- und Funktionsabgrenzungen, Verrechnungspreisdokumentation und ein internes Kontrollsystem voraus. Marokko verlangt für verbundene Unternehmen eine angemessene Verrechnungspreisdokumentation; bei grenzüberschreitenden Strukturen sind Master- und Local File nach anerkannten Standards zu erwarten.
In CFC-Strukturen ist die tatsächliche Geschäftsleitung und Entscheidungsfindung vor Ort zu dokumentieren. Vertrags- und Beschlussfassungen, Sitzungsprotokolle, Arbeitsverträge und Mietverträge sollten den Substanzanforderungen standhalten. Bei Beschleunigungszonen sind zoll- und mehrwertsteuerliche Aufzeichnungen essenziell: Material- und Warenflüsse, Lagerbestände, Veredelungsvorgänge und Re-Exportnachweise unterliegen Prüfungen. Fehlende oder lückenhafte Dokumentation gefährdet die Steuerprivilegien und kann zu Nachforderungen führen.
Im Bereich der Mehrwertsteuer ist die korrekte Anwendung der Leistungsortregeln, die Trennung steuerfreier und steuerpflichtiger Umsätze, die zeitnahe Einreichung von Erstattungsanträgen und die sichere elektronische Meldung entscheidend. Unternehmen sollten darüber hinaus die lokalen Melde- und Erklärungspflichten – Körperschaftsteuer, Lohnsteuer, Sozialabgaben, Kommunalabgaben – strikt einhalten und auf Fristenmanagement achten. In sensiblen Sektoren können Genehmigungen, Umweltauflagen und spezifische Standards zusätzliche Berichtspflichten auslösen.
In der Strukturierungspraxis stellen sich wiederkehrende Abgrenzungsfragen. Bei CFC-Unternehmen mit Dienstleistungsumsätzen an verbundene Einheiten außerhalb Marokkos ist sicherzustellen, dass die Funktionstiefe, das Risikoprofil und die Vermögensausstattung der CFC-Einheit den verrechneten Margen entsprechen. Reine Durchleitungs- oder Briefkastenstrukturen sind mit dem Regime unvereinbar. Bei Beschleunigungszonen ist eine saubere physische und buchhalterische Trennung zwischen Zonenbetrieb und Inlandsgeschäft erforderlich; Fehler bei der Warenüberführung in den freien Verkehr führen zu Zoll- und Mehrwertsteuerexposition.
Ein häufiger Fallstrick sind nicht kongruente Projektdefinitionen zwischen Investitionscharta und Steuerrecht. Wird eine Investition in Tranchen realisiert, ist zu klären, welche Ausgaben als förderfähig gelten, wie sich Zeitverschiebungen auf Prämien und steuerliche Befreiungszeiträume auswirken und unter welchen Bedingungen Verlängerungen oder Nachjustierungen möglich sind. Verträge mit Entwicklungsgesellschaften von Beschleunigungszonen sollten mit den steuerlichen Qualifikationen abgestimmt sein, um spätere Inkongruenzen zu vermeiden.
Schließlich ist die Interaktion mit Doppelbesteuerungsabkommen zu beachten. Dividenden-, Zins- und Lizenzgebührenströme unterliegen Quellensteuern, die durch Abkommen ermäßigt werden können. Die Begünstigungen aus Sonderregimen ändern nicht die Abkommenslogik, wohl aber können sie – je nach Vertragsstaat – bei der Ansässigkeits- und Betriebsstättenprüfung besondere Aufmerksamkeit auslösen. Eine saubere Substanz- und Funktionsdarstellung ist daher auch abkommensrechtlich relevant.
Investoren sollten zu Beginn eine integrierte Standort- und Strukturstudie durchführen, die Investitionscharta-Prämien, CFC- oder Zonenfähigkeit, Körperschaft- und Mehrwertsteuerfolgen, Zoll- und Logistikkosten, Arbeitsmarkt und Lieferketten zusammenführt. Die Entscheidung für CFC empfiehlt sich für Holding-, Headquarter- und Dienstleistungsfunktionen mit Afrika-Mandat, die in Casablanca substanzhaltig abgebildet werden können. Industrielle Beschleunigungszonen eignen sich für verarbeitende Industrie, Montage, Veredelung und logistiknahe Tätigkeiten mit klarem Exportfokus.
Projektverträge, Gesellschaftsverträge und interne Servicevereinbarungen sollten so gestaltet werden, dass Tätigkeitsprofile, Funktions- und Risikoallokation sowie Vergütungen dem jeweiligen Regime entsprechen. Parallel sind Genehmigungen, Zulassungen und Registrierungen frühzeitig zu planen, um Befreiungs- und Ermäßigungstatbestände rechtzeitig zu aktivieren. Für die Mehrwertsteuer empfiehlt sich ein robustes Erstattungs- und Compliance-Setup, das auf zeitnahe Meldungen und Belegverwaltung ausgerichtet ist.
Besondere Aufmerksamkeit verdienen Governance und Dokumentation. Sitzungs- und Beschlusswesen der Geschäftsleitung, Personalakten, Miet- und Dienstleistungsverträge sowie Nachweise über die operative Tätigkeit sollten so geführt werden, dass sie in einer Betriebsprüfung die Substanzanforderungen belegen. In Beschleunigungszonen ist ein digitales Warenfluss- und Bestandsmanagement, das zoll- und steuerrechtliche Anforderungen integriert, ein Effizienz- und Risikofaktor.
Schließlich ist eine fortlaufende Rechtsbeobachtung erforderlich. Finanzgesetze und Durchführungsbestimmungen zu Investitionscharta, CFC und Beschleunigungszonen werden zyklisch angepasst. Änderungen bei Körperschaftsteuersätzen, Übergangsregeln, Dokumentationspflichten, lokalen Abgaben und Zolltarifen können die Effektivbelastung verändern. Unternehmen sollten ihre Modelle periodisch kalibrieren und die Auswirkungen neuer Regeln in Sensitivitätsanalysen abbilden.
Marokko verbindet mit der Investitionscharta 2022, dem CFC-Regime und den industriellen Beschleunigungszonen eine moderne, selektiv ausgestaltete Förderlandschaft. Für Finanz- und Dienstleistungsplattformen mit regionalem Fokus bietet der CFC-Status eine attraktive, an Substanz und Tätigkeit geknüpfte Ertragsteuerentlastung und ein auf internationale Dienstleistungen zugeschnittenes Umfeld. Für die verarbeitende Industrie und exportorientierte Wertschöpfungsketten stellen die Beschleunigungszonen ein schlagkräftiges Zoll- und Steuerinstrument dar, das Investitionskosten senkt und administrative Prozesse beschleunigt. Ergänzend schaffen regionale und sektorale Zuschläge unter der Investitionscharta zielgenaue Anreize zur Diversifizierung von Standorten und Branchen.
Die steuerliche Attraktivität dieser Regime entfaltet sich nur bei sorgfältiger Strukturierung, strenger Einhaltung von Substanz- und Compliance-Anforderungen und bei konsistenter Dokumentation. Entscheidend ist eine belastbare Segmentierung begünstigter und nicht begünstigter Aktivitäten, ein effizientes Mehrwertsteuer- und Zoll-Compliance-System und eine fortlaufende Überwachung gesetzlicher Anpassungen. Wer diese Leitlinien beachtet, kann die Anreizlandschaft in Marokko rechtssicher und wirkungsstark nutzen und sowohl die Effektivsteuerbelastung als auch die operative Effizienz nachhaltig optimieren.
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