Steuerrecht

Das marokkanische Steuersystem umfasst Körperschaftsteuer (IS), Einkommensteuer (IR), Mehrwertsteuer (TVA) und Registrierungsgebühren — mit besonderen Anreizen für Investoren in Freihandelszonen und strategischen Sektoren. KORTE LAW berät zu Verrechnungspreisen, Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstättenfragen und vertritt Mandanten bei Steuerprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren.

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Steuer-Compliance und Koordination der Buchhaltung

Für marokkanische Gesellschaften ausländischer Eigentümer übernehmen wir zudem die zentrale Koordination des laufenden Steuer- und Rechnungswesenzyklus: Wir verzahnen die gesellschaftsrechtliche Seite — Beschlüsse, Protokolle, Einreichungen — mit der Arbeit etablierter marokkanischer Wirtschaftsprüfer und Buchhalter, prüfen die rechtliche Dimension steuerlicher Positionen und halten Rechts- und Finanzabteilung Ihrer Muttergesellschaft in einem Gespräch, auf Deutsch, Englisch oder Französisch. Ein Ansprechpartner statt drei.