Energierecht

KORTE LAW berät Investoren, Projektentwickler, Kreditgeber und Industrieunternehmen bei Energieprojekten in Marokko, einem der aktivsten Märkte Afrikas für erneuerbaren Strom. Wir begleiten Projekte über ihre gesamte Laufzeit: Wahl des Regimes, Genehmigungen und Netzzugang, Flächen, Stromabnahmeverträge und Finanzierung.

Unsere Beratungsfelder

  • Projekte für erneuerbare Energien nach Gesetz 13-09: Anzeigen, Genehmigungen und Wahl des Regimes (Solar, Wind, Hybrid, Speicher)
  • Eigenerzeugung von Strom nach Gesetz 82-21 und Dekret 2-25-100: Anzeige, Anschlussvereinbarung oder Genehmigung sowie Legalisierung bestehender Anlagen
  • Netzzugang und Netzanschlussverträge mit den Übertragungs- und Verteilnetzbetreibern sowie die von der ANRE festgesetzten Netzentgelte
  • Stromabnahmeverträge (PPAs) mit Industrie- und Gewerbekunden, EPC- und Betriebsführungsverträge
  • Flächen für Energieprojekte: Kauf, Pacht und Zuteilung öffentlicher Flächen
  • Grüner Wasserstoff und Power-to-X im Rahmen der „Offre Maroc"
  • Energieprogramme, die von Entwicklungsbanken und internationalen Gebern finanziert werden: Verträge, Vergaberegeln und Compliance vor Ort
  • Projektfinanzierung, Prüfung für Kreditgeber und Transaktionen im Energiesektor

Der rechtliche Rahmen

Die Erzeugung von erneuerbarem Strom regelt Gesetz 13-09 über erneuerbare Energien, geändert durch Gesetz 58-15 (2016) und grundlegend überarbeitet durch Gesetz 40-19 (Bulletin officiel Nr. 7270 vom 1. Februar 2024), das auch Speicher und Herkunftsnachweise eingeführt hat. Gesetz 48-15 hat die nationale Regulierungsbehörde für Elektrizität, die ANRE, geschaffen. Sie setzt die Entgelte für die Nutzung des nationalen Übertragungsnetzes und der Mittelspannungs-Verteilnetze fest.

Gesetz 82-21 über die Eigenerzeugung erlaubt einem Unternehmen, Strom für den eigenen Verbrauch zu erzeugen. Die Durchführungsverordnung, Dekret 2-25-100 vom 5. März 2026 (Bulletin officiel Nr. 7489), sieht je nach Anlagenleistung drei Regime vor: Anzeige, Anschlussvereinbarung mit dem Netzbetreiber oder ministerielle Genehmigung. Bis zu 20 % der Jahreserzeugung dürfen zu einem von der ANRE festgesetzten Tarif an den Netzbetreiber verkauft werden. Nach Gesetz 47-09 über Energieeffizienz müssen Großverbraucher regelmäßige Energieaudits durchführen.

Für grünen Wasserstoff stellt ein Rundschreiben des Regierungschefs vom März 2024, die „Offre Maroc", ausgewählten Investoren öffentliche Flächen zur Verfügung, in einer ersten Phase 300.000 Hektar. Es handelt sich um ein Rundschreiben, nicht um ein Gesetz: Die Flächenrechte werden vertraglich mit dem Staat gesichert.

Unsere Arbeitsweise

Wir beginnen mit dem Regime, denn es bestimmt den Zeitplan: welcher Antrag, welche Behörde, welcher Netzbetreiber, in welcher Reihenfolge. Danach entwerfen und verhandeln wir die Verträge, die das Projekt tragen, von Flächen und Netzanschluss bis zum PPA und zu den Finanzierungsunterlagen. Wir arbeiten mit technischen Beratern, den Anwälten der Kreditgeber und den Behörden zusammen, für gebergefinanzierte Programme ebenso wie für private Investoren.

Weiterführende Beiträge

Ein Wort zur Arbeitsweise. Mandate dieser Art werden von Anwälten vor Ort in Marokko bearbeitet, weil das Ergebnis ebenso sehr von lokalem Verfahren und lokaler Praxis abhängt wie vom Gesetzestext. Genau das kann ein Berater außerhalb des Landes nicht liefern.

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