Wir sind als Korrespondenzanwälte für internationale Kanzleien in allen Angelegenheiten mit Bezug zum marokkanischen Recht tätig. Unsere Arbeit gliedert sich in der Regel in fünf Bereiche:
Rechtsgutachten und Durchsetzbarkeitsanalysen nach marokkanischem Recht. Wir erstellen formelle Rechtsgutachten (Legal Opinions) zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Verträgen, die ausländischem Recht unterliegen (englisches Recht, New Yorker Recht oder anderes), und beraten zu Vertragsbestimmungen, die mit zwingenden Vorschriften des marokkanischen Rechts kollidieren können — einschließlich ordre-public-Vorbehalten, devisenrechtlicher Beschränkungen und lokaler Formerfordernisse.
Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren. Wir führen Exequaturverfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche vor marokkanischen Gerichten, sei es auf Grundlage der bilateralen Abkommen, denen Marokko beigetreten ist, des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche oder des innerstaatlichen Rahmens nach dem Gesetz Nr. 95-17 über Schiedsgerichtsbarkeit und vertragliche Mediation (Loi 95-17 relative à l'arbitrage et à la médiation conventionnelle). Darüber hinaus vertreten wir Parteien in Verfahren vor marokkanischen Gerichten und beraten zur Prozessstrategie, insbesondere dort, wo sich die lokalen Verfahrensvorschriften wesentlich von der Common-Law- oder kontinentaleuropäischen Praxis unterscheiden.
Regulatorische Beratung. Wir beraten zum marokkanischen Arbeitsrecht (einschließlich des Arbeitsgesetzbuchs — Code du Travail), zum Gesellschafts- und Steuerrecht, zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach dem Gesetz Nr. 09-08 (Loi 09-08) und den Leitlinien der CNDP (Commission Nationale de Contrôle de la Protection des Données à Caractère Personnel) sowie zum Devisenkontrollregime des Office des Changes, das auf praktisch jede grenzüberschreitende Zahlung oder Kapitalbewegung mit Marokko-Bezug Anwendung findet.
Vollzugsförmlichkeiten. Wir koordinieren Legalisierungs- und Apostille-Erfordernisse, die beeidigte Übersetzung von Dokumenten ins Arabische oder Französische sowie Registrierungsförmlichkeiten bei den zuständigen marokkanischen Behörden — darunter die Direction Générale des Impôts (Steuerverwaltung), das Tribunal de Commerce (Handelsgericht) und die Conservation Foncière (Grundbuchamt).
Compliance- und Transaktionsunterstützung. Sofern eine übergeordnete Transaktion einen marokkanisch-rechtlichen Arbeitsstrang erfordert — etwa die Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft, einen Immobilienerwerb oder eine behördliche Anmeldung —, übernehmen wir diesen Arbeitsstrang nach Ihrem Zeitplan und berichten im Format, das Ihr Deal-Team erwartet.
Wir haben unseren Mandatierungsprozess auf die Arbeitsweise internationaler Kanzleien bei der Beauftragung ausländischer Korrespondenzanwälte zugeschnitten:
Konfliktprüfung (Conflicts Check). Wir führen die Konfliktprüfung innerhalb weniger Stunden nach Erhalt der Parteinamen durch — nicht erst nach Tagen. Sollten Sie eine beschleunigte Prüfung außerhalb der Geschäftszeiten benötigen, ermöglichen wir dies.
Honorarvereinbarung. Wir vereinbaren vor Beginn der Arbeiten eine Honorarobergrenze oder ein Pauschalhonorar. Keine zeitlich unbegrenzten Stundenabrechnungen — es sei denn, Sie bevorzugen diese. Wir nennen Ihnen einen Betrag, den Sie ohne Vorbehalt an Ihren Mandanten weitergeben können.
Arbeitsergebnisse (Work Product). Sämtliche Arbeitsergebnisse — Rechtsgutachten, Memoranden, Recherchevermerke und zusammenfassende Darstellungen zu Gerichtsverfahren — werden in englischer Sprache erstellt. Wo wir marokkanische Gesetzesbestimmungen zitieren, geben wir den französischen Originalwortlaut neben unserer englischen Übersetzung an, damit Ihr Team die Quelle selbst überprüfen kann. Unsere Arbeitsergebnisse folgen in Aufbau und Darstellung den bei US-amerikanischen und britischen Kanzleien üblichen Standards: problemorientierte Analyse, klare Ergebnisse und umsetzbare nächste Schritte.
Kommunikation. Ein fester Ansprechpartner betreut Ihre Angelegenheit. Wir sind in Ihrer Zeitzone erreichbar, wenn es ein Fristerfordernis verlangt, und liefern Statusberichte in dem von Ihnen gewünschten Turnus.
Vertraulichkeit und Informationsbarrieren (Ethical Walls). Wir wenden Informationsbarriereverfahren an, die den Standards internationaler Kanzleien entsprechen, und bestätigen diese in unserem Mandatsvertrag (Engagement Letter).
Marokkanisches Recht ist in Arabisch und Französisch abgefasst. Gerichtsverfahren werden auf Arabisch geführt. Geschäftsverhandlungen mit marokkanischen Vertragspartnern finden häufig auf Französisch statt. Ihr Deal-Team arbeitet auf Englisch — und bei vielen europäischen Transaktionen auch auf Deutsch.
Unser Team arbeitet muttersprachlich auf Französisch, Englisch und Deutsch. Das bedeutet: Wir lesen die Gesetzestexte im Original, ohne auf Drittübersetzungen angewiesen zu sein, korrespondieren mit marokkanischen Gerichten und Behörden in der von diesen erwarteten Sprache und berichten Ihnen in Ihrer. Für deutschsprachige Mandanten oder Co-Counsel — insbesondere bei Transaktionen mit deutschen oder Schweizer Gesellschaften, die marokkanische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten unterhalten — entfällt die zusätzliche Übersetzungsebene, die den Arbeitsstrang andernfalls verlangsamen würde.
Dies ist kein Marketingargument, sondern ein operativer Vorteil. Kommunikationsfehler bei der Erteilung von Korrespondenzanwaltsaufträgen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen und Kostenüberschreitungen bei grenzüberschreitenden Mandaten — und sprachliche Übereinstimmung beseitigt den häufigsten Auslöser.
Kostenloses Erstgespräch buchen
Die Angelegenheiten, die internationale Kanzleien uns am häufigsten überweisen, umfassen:
Kündigung eines in Marokko ansässigen Auftragnehmers oder Dienstleisters. Beratung zu Kündigungsfristen, Abfindungsrisiken und der Durchsetzbarkeit vertraglicher Kündigungsklauseln nach marokkanischem Recht — insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass ein marokkanisches Gericht das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis umqualifiziert.
Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs. Erlangung des Exequaturs vor dem zuständigen marokkanischen Gericht nach dem New Yorker Übereinkommen oder dem Gesetz Nr. 95-17, einschließlich Beratung zu möglichen Versagungsgründen und dem zeitlichen Rahmen bis zur Vollstreckung.
Rechtsgutachten zum lokalen Recht für ein Closing. Erstellung eines marokkanisch-rechtlichen Gutachtens (Legal Opinion) — Rechtsfähigkeit, Durchsetzbarkeit, Widerspruchsfreiheit und Wirksamkeit der Rechtswahlklausel — für das Closing einer grenzüberschreitenden Finanzierung, Akquisition oder Restrukturierung.
Arbeitsrechtlicher Streit mit einem lokalen Arbeitnehmer. Vertretung des Arbeitgebers vor den marokkanischen Arbeitsgerichten oder Beratung zur vorgerichtlichen Einigung im Rahmen des Code du Travail, einschließlich des Risikos einer Kündigungsschutzklage wegen ungerechtfertigter Entlassung und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Freigabe für grenzüberschreitende Datenübermittlungen. Prüfung, ob eine geplante grenzüberschreitende Datenübermittlung den Anforderungen des Gesetzes Nr. 09-08 (Loi 09-08) und der CNDP entspricht, sowie Beratung zum Genehmigungs- oder Meldeverfahren, soweit erforderlich.
Devisenkontrollrechtliche Freigabe. Beratung, ob eine geplante Zahlung, Kapitaleinlage oder Rückführung von Geldern einer vorherigen Genehmigung durch das Office des Changes bedarf, und — falls ja — Durchführung der entsprechenden Anmeldung.
Was wir von Ihnen benötigen, um zu beginnen
Bitte übermitteln Sie uns für den Einstieg:
Parteinamen und kurze Sachverhaltsbeschreibung — für unsere Konfliktprüfung.
Die wesentlichen Unterlagen — den Vertrag, Schiedsspruch, die Gerichtsentscheidung oder die behördliche Einreichung, um die es geht, in der Sprache, in der sie Ihnen vorliegen.
Ihren Zeitplan — die verbindliche Frist und etwaige Zwischenmeilensteine.
Die konkrete Fragestellung oder das gewünschte Arbeitsergebnis — ein marokkanisch-rechtliches Gutachten, Vollstreckungsberatung, eine behördliche Einreichung oder anderes.
Rechnungskontakt und bevorzugte Honorarvereinbarung — damit wir eine Honorarobergrenze oder ein Pauschalhonorar bestätigen und Ihnen unseren Mandatsvertrag zusenden können.
Wir bestätigen die Konfliktprüfung, schlagen ein Honorar vor und skizzieren den Leistungsumfang innerhalb eines Geschäftstages — bei dringenden Angelegenheiten schneller.
Kontaktieren Sie uns unter [E-Mail] oder [Telefon], um uns mit einer Angelegenheit zu beauftragen.