Company Secretarial Services — in Marokko secrétariat juridique, gesellschaftsrechtliche Verwaltung — umfassen alles, was eine Gesellschaft nach der Gründung ordnungsgemäß hält: Gesellschafterversammlungen, Protokolle, gesetzliche Register, Einreichungen beim Handelsregister und bei OMPIC sowie das Register der wirtschaftlich Berechtigten. Wir übernehmen dies als laufende Leistung für ausländische Muttergesellschaften mit einer marokkanischen SARL, SA oder SAS und für internationale Kanzleien, die für die marokkanische Tochtergesellschaft eines Mandanten einen verlässlichen Compliance-Partner benötigen. Die Arbeit läuft für die Mutter vollständig aus der Ferne — auf Deutsch, Englisch oder Französisch, mit Ihrer Rechtsabteilung als Ansprechpartner —, während Unterschriften, Registeranmeldungen und notarielle Schritte von uns vor Ort in Rabat und Casablanca erledigt werden.
Den Jahreszyklus schreiben das Gesetz Nr. 5-96 für die SARL und das Gesetz Nr. 17-95 für die SA vor, geändert durch die Gesetze Nr. 21-19 und Nr. 19-20 — Letzteres erlaubt der SA inzwischen Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz —, zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 15-95), dessen durch das Gesetz Nr. 89-17 eingefügter Titel VIII die Domizilierung regelt. Das Register der wirtschaftlich Berechtigten beruht auf dem Gesetz Nr. 12-18 und wird von OMPIC elektronisch geführt; die Gesetze Nr. 53-05 und Nr. 43-20 regeln elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für Dokumente, die keine Originalunterschrift mehr benötigen.
Die Fristen sind sanktionsbewehrt. Ein Geschäftsführer, der vorgeschriebene Dokumente nicht bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreicht, riskiert nach Artikel 108 des Gesetzes Nr. 5-96 eine Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten oder eine Geldbuße; für Organe einer SA gilt Entsprechendes nach dem Gesetz Nr. 17-95. Die meisten Verstöße, die wir sehen, sind keine materiellen Rechtsverletzungen, sondern versäumte Fristen, nicht unterzeichnete Protokolle und nicht eingereichte Änderungen — genau das, was ein geführter Gesellschaftskalender verhindert.
Jedes Mandat beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wir prüfen Register, Einreichungen, Protokolle, Satzung, Meldungen zum Register der wirtschaftlich Berechtigten, OMPIC-Einträge und den Domizilierungsstatus der Gesellschaft; fehlt etwas, liefern wir einen Sanierungsplan mit klarem Zeitplan.
Anschließend läuft die Gesellschaft in einem Jahresmandat, das den vollständigen Compliance-Zyklus abdeckt — Versammlungen, Protokolle, Register, Einreichungen, Gesellschaftskalender —, während gesellschaftsrechtliche Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragungen oder Kapitalmaßnahmen bei Bedarf im vereinbarten Umfang hinzukommen.
Entwürfe, Prüfung und Freigaben laufen elektronisch mit der Muttergesellschaft; wo das marokkanische Recht physische Präsenz verlangt — Einreichungen bei der Geschäftsstelle des Gerichts, notarielle Akte, Bankformalitäten, beglaubigte Originalregister —, handeln wir aus unseren eigenen Büros in Rabat und Casablanca. Die rechtlichen Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden zum jährlichen Compliance-Zyklus einer marokkanischen Tochtergesellschaft.
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Company Secretarial Services — in Marokko secrétariat juridique, gesellschaftsrechtliche Verwaltung — umfassen alles, was eine Gesellschaft nach der Gründung ordnungsgemäß hält: Gesellschafterversammlungen, Protokolle, gesetzliche Register, Einreichungen beim Handelsregister und bei OMPIC sowie das Register der wirtschaftlich Berechtigten. Wir übernehmen dies als laufende Leistung für ausländische Muttergesellschaften mit einer marokkanischen SARL, SA oder SAS und für internationale Kanzleien, die für die marokkanische Tochtergesellschaft eines Mandanten einen verlässlichen Compliance-Partner benötigen. Die Arbeit läuft für die Mutter vollständig aus der Ferne — auf Deutsch, Englisch oder Französisch, mit Ihrer Rechtsabteilung als Ansprechpartner —, während Unterschriften, Registeranmeldungen und notarielle Schritte von uns vor Ort in Rabat und Casablanca erledigt werden.
Den Jahreszyklus schreiben das Gesetz Nr. 5-96 für die SARL und das Gesetz Nr. 17-95 für die SA vor, geändert durch die Gesetze Nr. 21-19 und Nr. 19-20 — Letzteres erlaubt der SA inzwischen Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz —, zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 15-95), dessen durch das Gesetz Nr. 89-17 eingefügter Titel VIII die Domizilierung regelt. Das Register der wirtschaftlich Berechtigten beruht auf dem Gesetz Nr. 12-18 und wird von OMPIC elektronisch geführt; die Gesetze Nr. 53-05 und Nr. 43-20 regeln elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für Dokumente, die keine Originalunterschrift mehr benötigen.
Die Fristen sind sanktionsbewehrt. Ein Geschäftsführer, der vorgeschriebene Dokumente nicht bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreicht, riskiert nach Artikel 108 des Gesetzes Nr. 5-96 eine Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten oder eine Geldbuße; für Organe einer SA gilt Entsprechendes nach dem Gesetz Nr. 17-95. Die meisten Verstöße, die wir sehen, sind keine materiellen Rechtsverletzungen, sondern versäumte Fristen, nicht unterzeichnete Protokolle und nicht eingereichte Änderungen — genau das, was ein geführter Gesellschaftskalender verhindert.
Jedes Mandat beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wir prüfen Register, Einreichungen, Protokolle, Satzung, Meldungen zum Register der wirtschaftlich Berechtigten, OMPIC-Einträge und den Domizilierungsstatus der Gesellschaft; fehlt etwas, liefern wir einen Sanierungsplan mit klarem Zeitplan.
Anschließend läuft die Gesellschaft in einem Jahresmandat, das den vollständigen Compliance-Zyklus abdeckt — Versammlungen, Protokolle, Register, Einreichungen, Gesellschaftskalender —, während gesellschaftsrechtliche Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragungen oder Kapitalmaßnahmen bei Bedarf im vereinbarten Umfang hinzukommen.
Entwürfe, Prüfung und Freigaben laufen elektronisch mit der Muttergesellschaft; wo das marokkanische Recht physische Präsenz verlangt — Einreichungen bei der Geschäftsstelle des Gerichts, notarielle Akte, Bankformalitäten, beglaubigte Originalregister —, handeln wir aus unseren eigenen Büros in Rabat und Casablanca. Die rechtlichen Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden zum jährlichen Compliance-Zyklus einer marokkanischen Tochtergesellschaft.
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Wir sind als Korrespondenzanwälte für internationale Kanzleien in allen Angelegenheiten mit Bezug zum marokkanischen Recht tätig. Unsere Arbeit gliedert sich in der Regel in fünf Bereiche:
Rechtsgutachten und Durchsetzbarkeitsanalysen nach marokkanischem Recht. Wir erstellen formelle Rechtsgutachten (Legal Opinions) zur Wirksamkeit und Durchsetzbarkeit von Verträgen, die ausländischem Recht unterliegen (englisches Recht, New Yorker Recht oder anderes), und beraten zu Vertragsbestimmungen, die mit zwingenden Vorschriften des marokkanischen Rechts kollidieren können — einschließlich ordre-public-Vorbehalten, devisenrechtlicher Beschränkungen und lokaler Formerfordernisse.
Unterstützung bei Rechtsstreitigkeiten und Schiedsverfahren. Wir führen Exequaturverfahren zur Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Urteile und Schiedssprüche vor marokkanischen Gerichten, sei es auf Grundlage der bilateralen Abkommen, denen Marokko beigetreten ist, des New Yorker Übereinkommens über die Anerkennung und Vollstreckung ausländischer Schiedssprüche oder des innerstaatlichen Rahmens nach dem Gesetz Nr. 95-17 über Schiedsgerichtsbarkeit und vertragliche Mediation (Loi 95-17 relative à l'arbitrage et à la médiation conventionnelle). Darüber hinaus vertreten wir Parteien in Verfahren vor marokkanischen Gerichten und beraten zur Prozessstrategie, insbesondere dort, wo sich die lokalen Verfahrensvorschriften wesentlich von der Common-Law- oder kontinentaleuropäischen Praxis unterscheiden.
Regulatorische Beratung. Wir beraten zum marokkanischen Arbeitsrecht (einschließlich des Arbeitsgesetzbuchs — Code du Travail), zum Gesellschafts- und Steuerrecht, zu den datenschutzrechtlichen Anforderungen nach dem Gesetz Nr. 09-08 (Loi 09-08) und den Leitlinien der CNDP (Commission Nationale de Contrôle de la Protection des Données à Caractère Personnel) sowie zum Devisenkontrollregime des Office des Changes, das auf praktisch jede grenzüberschreitende Zahlung oder Kapitalbewegung mit Marokko-Bezug Anwendung findet.
Vollzugsförmlichkeiten. Wir koordinieren Legalisierungs- und Apostille-Erfordernisse, die beeidigte Übersetzung von Dokumenten ins Arabische oder Französische sowie Registrierungsförmlichkeiten bei den zuständigen marokkanischen Behörden — darunter die Direction Générale des Impôts (Steuerverwaltung), das Tribunal de Commerce (Handelsgericht) und die Conservation Foncière (Grundbuchamt).
Compliance- und Transaktionsunterstützung. Sofern eine übergeordnete Transaktion einen marokkanisch-rechtlichen Arbeitsstrang erfordert — etwa die Gründung einer lokalen Tochtergesellschaft, einen Immobilienerwerb oder eine behördliche Anmeldung —, übernehmen wir diesen Arbeitsstrang nach Ihrem Zeitplan und berichten im Format, das Ihr Deal-Team erwartet.
Wir haben unseren Mandatierungsprozess auf die Arbeitsweise internationaler Kanzleien bei der Beauftragung ausländischer Korrespondenzanwälte zugeschnitten:
Konfliktprüfung (Conflicts Check). Wir führen die Konfliktprüfung innerhalb weniger Stunden nach Erhalt der Parteinamen durch — nicht erst nach Tagen. Sollten Sie eine beschleunigte Prüfung außerhalb der Geschäftszeiten benötigen, ermöglichen wir dies.
Honorarvereinbarung. Wir vereinbaren vor Beginn der Arbeiten eine Honorarobergrenze oder ein Pauschalhonorar. Keine zeitlich unbegrenzten Stundenabrechnungen — es sei denn, Sie bevorzugen diese. Wir nennen Ihnen einen Betrag, den Sie ohne Vorbehalt an Ihren Mandanten weitergeben können.
Arbeitsergebnisse (Work Product). Sämtliche Arbeitsergebnisse — Rechtsgutachten, Memoranden, Recherchevermerke und zusammenfassende Darstellungen zu Gerichtsverfahren — werden in englischer Sprache erstellt. Wo wir marokkanische Gesetzesbestimmungen zitieren, geben wir den französischen Originalwortlaut neben unserer englischen Übersetzung an, damit Ihr Team die Quelle selbst überprüfen kann. Unsere Arbeitsergebnisse folgen in Aufbau und Darstellung den bei US-amerikanischen und britischen Kanzleien üblichen Standards: problemorientierte Analyse, klare Ergebnisse und umsetzbare nächste Schritte.
Kommunikation. Ein fester Ansprechpartner betreut Ihre Angelegenheit. Wir sind in Ihrer Zeitzone erreichbar, wenn es ein Fristerfordernis verlangt, und liefern Statusberichte in dem von Ihnen gewünschten Turnus.
Vertraulichkeit und Informationsbarrieren (Ethical Walls). Wir wenden Informationsbarriereverfahren an, die den Standards internationaler Kanzleien entsprechen, und bestätigen diese in unserem Mandatsvertrag (Engagement Letter).
Marokkanisches Recht ist in Arabisch und Französisch abgefasst. Gerichtsverfahren werden auf Arabisch geführt. Geschäftsverhandlungen mit marokkanischen Vertragspartnern finden häufig auf Französisch statt. Ihr Deal-Team arbeitet auf Englisch — und bei vielen europäischen Transaktionen auch auf Deutsch.
Unser Team arbeitet muttersprachlich auf Französisch, Englisch und Deutsch. Das bedeutet: Wir lesen die Gesetzestexte im Original, ohne auf Drittübersetzungen angewiesen zu sein, korrespondieren mit marokkanischen Gerichten und Behörden in der von diesen erwarteten Sprache und berichten Ihnen in Ihrer. Für deutschsprachige Mandanten oder Co-Counsel — insbesondere bei Transaktionen mit deutschen oder Schweizer Gesellschaften, die marokkanische Tochtergesellschaften oder Betriebsstätten unterhalten — entfällt die zusätzliche Übersetzungsebene, die den Arbeitsstrang andernfalls verlangsamen würde.
Dies ist kein Marketingargument, sondern ein operativer Vorteil. Kommunikationsfehler bei der Erteilung von Korrespondenzanwaltsaufträgen sind die häufigste Ursache für Verzögerungen und Kostenüberschreitungen bei grenzüberschreitenden Mandaten — und sprachliche Übereinstimmung beseitigt den häufigsten Auslöser.
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Die Angelegenheiten, die internationale Kanzleien uns am häufigsten überweisen, umfassen:
Kündigung eines in Marokko ansässigen Auftragnehmers oder Dienstleisters. Beratung zu Kündigungsfristen, Abfindungsrisiken und der Durchsetzbarkeit vertraglicher Kündigungsklauseln nach marokkanischem Recht — insbesondere wenn die Gefahr besteht, dass ein marokkanisches Gericht das Vertragsverhältnis als Arbeitsverhältnis umqualifiziert.
Vollstreckung eines ausländischen Schiedsspruchs. Erlangung des Exequaturs vor dem zuständigen marokkanischen Gericht nach dem New Yorker Übereinkommen oder dem Gesetz Nr. 95-17, einschließlich Beratung zu möglichen Versagungsgründen und dem zeitlichen Rahmen bis zur Vollstreckung.
Rechtsgutachten zum lokalen Recht für ein Closing. Erstellung eines marokkanisch-rechtlichen Gutachtens (Legal Opinion) — Rechtsfähigkeit, Durchsetzbarkeit, Widerspruchsfreiheit und Wirksamkeit der Rechtswahlklausel — für das Closing einer grenzüberschreitenden Finanzierung, Akquisition oder Restrukturierung.
Arbeitsrechtlicher Streit mit einem lokalen Arbeitnehmer. Vertretung des Arbeitgebers vor den marokkanischen Arbeitsgerichten oder Beratung zur vorgerichtlichen Einigung im Rahmen des Code du Travail, einschließlich des Risikos einer Kündigungsschutzklage wegen ungerechtfertigter Entlassung und sozialversicherungsrechtlicher Pflichten.
Freigabe für grenzüberschreitende Datenübermittlungen. Prüfung, ob eine geplante grenzüberschreitende Datenübermittlung den Anforderungen des Gesetzes Nr. 09-08 (Loi 09-08) und der CNDP entspricht, sowie Beratung zum Genehmigungs- oder Meldeverfahren, soweit erforderlich.
Devisenkontrollrechtliche Freigabe. Beratung, ob eine geplante Zahlung, Kapitaleinlage oder Rückführung von Geldern einer vorherigen Genehmigung durch das Office des Changes bedarf, und — falls ja — Durchführung der entsprechenden Anmeldung.
Was wir von Ihnen benötigen, um zu beginnen
Bitte übermitteln Sie uns für den Einstieg:
Parteinamen und kurze Sachverhaltsbeschreibung — für unsere Konfliktprüfung.
Die wesentlichen Unterlagen — den Vertrag, Schiedsspruch, die Gerichtsentscheidung oder die behördliche Einreichung, um die es geht, in der Sprache, in der sie Ihnen vorliegen.
Ihren Zeitplan — die verbindliche Frist und etwaige Zwischenmeilensteine.
Die konkrete Fragestellung oder das gewünschte Arbeitsergebnis — ein marokkanisch-rechtliches Gutachten, Vollstreckungsberatung, eine behördliche Einreichung oder anderes.
Rechnungskontakt und bevorzugte Honorarvereinbarung — damit wir eine Honorarobergrenze oder ein Pauschalhonorar bestätigen und Ihnen unseren Mandatsvertrag zusenden können.
Wir bestätigen die Konfliktprüfung, schlagen ein Honorar vor und skizzieren den Leistungsumfang innerhalb eines Geschäftstages — bei dringenden Angelegenheiten schneller.
Kontaktieren Sie uns unter [E-Mail] oder [Telefon], um uns mit einer Angelegenheit zu beauftragen.
KORTE LAW berät Unternehmen, die den marokkanischen Markt erschließen möchten, zu allen verfügbaren Optionen — von der SARL und der SA über Niederlassungen bis hin zu Repräsentanzen. Wir entwickeln maßgeschneiderte Unternehmensstrukturen für die Herausforderungen grenzüberschreitenden Investierens und begleiten Ihr Projekt von der Gründung bis zur Aufnahme des operativen Betriebs.
Unternehmer können sich entscheiden für eine unabhängige Tochtergesellschaft (SARL/SA), eine Niederlassung oder eine Repräsentanz. Unser mehrsprachiges Team unterstützt zudem Investoren und Gründer bei der Beantragung von Aufenthaltstiteln.
Interesse an einer Beratung? Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
KORTE LAW entwirft, prüft und verhandelt Handelsverträge nach marokkanischem und deutschem Recht — von Vertriebsvereinbarungen und Handelsvertreterverträgen über Lieferverträge bis hin zu Lizenz- und Franchiseverträgen. Ein besonderer Schwerpunkt liegt auf dem Vertriebsrecht: Vergütung, außerordentliche Kündigung, Wettbewerbsverbote und Ausgleichsansprüche gemäß § 89b HGB und marokkanischem Recht.
Interesse an einer Beratung? Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Die Schiedsgerichtsbarkeit ist ein bevorzugtes Instrument zur Beilegung grenzüberschreitender Handelsstreitigkeiten in Marokko — vertraulich, zeitsparend und mit freier Wahl der Sprache und des anwendbaren Rechts. KORTE LAW berät bei der Gestaltung von Schiedsklauseln, vertritt Mandanten in ICC- und Ad-hoc-Verfahren und unterstützt bei der Vollstreckung von Schiedssprüchen nach dem New Yorker Übereinkommen (1958).
Interesse an einer Beratung? Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Marokko hat sich zu einem der wichtigsten Standorte für Investitionen in erneuerbare Energien in Afrika entwickelt — mit ehrgeizigen Projekten im Bereich Solar, Wind und grüner Wasserstoff. KORTE LAW begleitet Investoren und Projektentwickler bei der Bewertung des regulatorischen Rahmens, der Verhandlung von Energiebezugsverträgen und der Strukturierung von PPP- und BOT-Projekten.
Unsere Beratung umfasst alle Fragen des Energierechts — von Genehmigungen und Flächensicherung bis hin zu Netzanschluss und Exportregelungen für grüne Moleküle.
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Das marokkanische Steuersystem umfasst Körperschaftsteuer (IS), Einkommensteuer (IR), Mehrwertsteuer (TVA) und Registrierungsgebühren — mit besonderen Anreizen für Investoren in Freihandelszonen und strategischen Sektoren. KORTE LAW berät zu Verrechnungspreisen, Doppelbesteuerungsabkommen und Betriebsstättenfragen und vertritt Mandanten bei Steuerprüfungen und Rechtsbehelfsverfahren.
Interesse an einer Beratung? Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Das marokkanische Arbeitsgesetzbuch (Code du Travail) enthält zwingende Vorschriften zur Einstellung, Kündigung und Sozialversicherung — mit spezifischen Regelungen für ausländische Arbeitnehmer. KORTE LAW berät Arbeitgeber bei der Gestaltung von Arbeitsverträgen, Entsendungsvereinbarungen und betrieblichen Restrukturierungen und vertritt sie bei Streitigkeiten vor den Arbeitsgerichten.
Interesse an einer Beratung? Kontaktieren Sie uns — wir melden uns innerhalb von 24 Stunden.
Frau El Moualled ist als Anwältin in Casablanca zugelassen.
Sie ist spezialisiert auf lokale und grenzüberschreitende Fusionen und Übernahmen, Joint Ventures und regulatorische Angelegenheiten.
Sie spricht fließend Arabisch, Französisch und Englisch.
Frau Bouasria ist als Anwältin in Casablanca zugelassen.
Sie verfügt über fundierte Kenntnisse in den Bereichen Handelsrecht, Arbeitsrecht und Steuerrecht.
Sie hat multinationale Unternehmen, die in Marokko tätig sind, beraten und vor Gericht vertreten.
Sie spricht fließend Arabisch, Französisch und Englisch.
Herr Milizia ist Rechtsanwalt, zugelassen in England und Wales, Italien und Spanien (Solicitor Regulation Authority, Albo degli Avvocati, Ilustre Collegio de Abogados).
Vor seiner Anwaltslaufbahn arbeitete Herr Milizia für die Vereinten Nationen in New York und für die Europäische Kommission in Brüssel für die GD Wettbewerb.
Er spricht fließend Italienisch, Englisch, Spanisch und Französisch.
Frau Qassioui bearbeitet Fälle aus verschiedenen Bereichen, darunter Gesellschaftsrecht, Vertragsrecht und Arbeitsrecht.
Frau Qassioui spricht fließend Englisch, Französisch und Arabisch und ist für die Bearbeitung komplexer Rechtsangelegenheiten in verschiedenen Bereichen bestens gerüstet.
Rechtsanwalt Zakaria Korte, Maître en Droit, war nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Berlin und Paris in der OECD und später als Deputy Counsel am Internationalen Schiedsgerichtshof der ICC in Paris tätig. Er ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer Berlin.
Er berät Sie auf Deutsch, Englisch, Französisch und Arabisch.
Rechtsanwälting Dr. Pagot ist Mitglied der Rechtsanwaltskammer in Marseille. Nach dem Studium der Rechtswissenschaften in Paris war sie dort zunächst für eine Wirtschaftsrechtskanzlei tätig. Sie hat im Vertriebsrecht promoviert und berät Sie im Wettbewerbsrecht, Vertriebs- und Verbraucherrecht.
Sie berät Sie auf Französisch, Englisch und Spanisch.
KORTE LAW Zuletzt aktualisiert: März 2026
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Letzte Aktualisierung: 24.07.2026
KORTE LAW Zuletzt aktualisiert: März 2026
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