Company Secretarial Services in Marokko

Company Secretarial Services — in Marokko secrétariat juridique, gesellschaftsrechtliche Verwaltung — umfassen alles, was eine Gesellschaft nach der Gründung ordnungsgemäß hält: Gesellschafterversammlungen, Protokolle, gesetzliche Register, Einreichungen beim Handelsregister und bei OMPIC sowie das Register der wirtschaftlich Berechtigten. Wir übernehmen dies als laufende Leistung für ausländische Muttergesellschaften mit einer marokkanischen SARL, SA oder SAS und für internationale Kanzleien, die für die marokkanische Tochtergesellschaft eines Mandanten einen verlässlichen Compliance-Partner benötigen. Die Arbeit läuft für die Mutter vollständig aus der Ferne — auf Deutsch, Englisch oder Französisch, mit Ihrer Rechtsabteilung als Ansprechpartner —, während Unterschriften, Registeranmeldungen und notarielle Schritte von uns vor Ort in Rabat und Casablanca erledigt werden.

Unsere Leistungen

  • Jährliche Feststellung des Jahresabschlusses und ordentliche Gesellschafterversammlung, binnen sechs Monaten nach Geschäftsjahresende
  • Gesetzliche Register und Protokollbücher, einschließlich des beglaubigten Anteilsregisters und vorpaginierter Protokollbücher
  • Register der wirtschaftlich Berechtigten (Registre des Bénéficiaires Effectifs): Erstmeldungen und Aktualisierungen über OMPIC
  • Einreichungen beim Registre de Commerce und OMPIC-Formalitäten einschließlich Veröffentlichungspflichten
  • Bestellung und Abberufung von Geschäftsführern, Verwaltungsratsmitgliedern und Abschlussprüfern mit den erforderlichen Mehrheiten und Anmeldungen
  • Anteilsübertragungen, Kapitalerhöhungen und -herabsetzungen, Umwandlungen und Satzungsänderungen
  • Sitzverlegungen und Domizilierung nach dem Gesetz Nr. 89-17
  • Ein Gesellschaftskalender mit Fristenüberwachung für jede betreute Einheit
  • Koordination mit Ihrem expert-comptable, dem commissaire aux comptes und dem Office des Changes
  • Eine gesellschaftsrechtliche Bestandsaufnahme der vorhandenen Register, Protokolle und Einreichungen zu Mandatsbeginn

Der rechtliche Rahmen

Den Jahreszyklus schreiben das Gesetz Nr. 5-96 für die SARL und das Gesetz Nr. 17-95 für die SA vor, geändert durch die Gesetze Nr. 21-19 und Nr. 19-20 — Letzteres erlaubt der SA inzwischen Verwaltungsratssitzungen per Videokonferenz —, zusammen mit dem Handelsgesetzbuch (Gesetz Nr. 15-95), dessen durch das Gesetz Nr. 89-17 eingefügter Titel VIII die Domizilierung regelt. Das Register der wirtschaftlich Berechtigten beruht auf dem Gesetz Nr. 12-18 und wird von OMPIC elektronisch geführt; die Gesetze Nr. 53-05 und Nr. 43-20 regeln elektronische Signaturen und Vertrauensdienste für Dokumente, die keine Originalunterschrift mehr benötigen.

Die Fristen sind sanktionsbewehrt. Ein Geschäftsführer, der vorgeschriebene Dokumente nicht bei der Geschäftsstelle des Handelsgerichts einreicht, riskiert nach Artikel 108 des Gesetzes Nr. 5-96 eine Freiheitsstrafe von einem bis sechs Monaten oder eine Geldbuße; für Organe einer SA gilt Entsprechendes nach dem Gesetz Nr. 17-95. Die meisten Verstöße, die wir sehen, sind keine materiellen Rechtsverletzungen, sondern versäumte Fristen, nicht unterzeichnete Protokolle und nicht eingereichte Änderungen — genau das, was ein geführter Gesellschaftskalender verhindert.

So arbeiten wir

Jedes Mandat beginnt mit einer Bestandsaufnahme: Wir prüfen Register, Einreichungen, Protokolle, Satzung, Meldungen zum Register der wirtschaftlich Berechtigten, OMPIC-Einträge und den Domizilierungsstatus der Gesellschaft; fehlt etwas, liefern wir einen Sanierungsplan mit klarem Zeitplan.

Anschließend läuft die Gesellschaft in einem Jahresmandat, das den vollständigen Compliance-Zyklus abdeckt — Versammlungen, Protokolle, Register, Einreichungen, Gesellschaftskalender —, während gesellschaftsrechtliche Änderungen wie Geschäftsführerwechsel, Anteilsübertragungen oder Kapitalmaßnahmen bei Bedarf im vereinbarten Umfang hinzukommen.

Entwürfe, Prüfung und Freigaben laufen elektronisch mit der Muttergesellschaft; wo das marokkanische Recht physische Präsenz verlangt — Einreichungen bei der Geschäftsstelle des Gerichts, notarielle Akte, Bankformalitäten, beglaubigte Originalregister —, handeln wir aus unseren eigenen Büros in Rabat und Casablanca. Die rechtlichen Einzelheiten stehen in unserem Leitfaden zum jährlichen Compliance-Zyklus einer marokkanischen Tochtergesellschaft.

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