Beratungsgutscheine Afrika: Förderung für Ihren Markteinstieg in Marokko und Ägypten

Wir sind ein vom BAFA gelistetes Beratungsunternehmen im Rahmen der Beratungsgutscheine Afrika.

Mit den „Beratungsgutscheinen Afrika“ fördert das Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE) externe Beratungsleistungen mit bis zu 75 % der Beratungskosten, um kleinen und mittelständischen Unternehmen eine bedarfsorientierte Beratung zu ihren wirtschaftlichen Vorhaben in Afrika zu ermöglichen. Das Programm gilt für jedes Zielland auf dem afrikanischen Kontinent; unsere Beratung im Programm betrifft Marokko und Ägypten.

Wobei wir beraten

  • Rechtliche Rahmenbedingungen für Ihr Vorhaben
  • Gründung einer Niederlassung oder Tochtergesellschaft

Was Sie wissen sollten

  • Gefördert werden bis zu 75 % der förderfähigen Beratungskosten, innerhalb der Tagessatz-Obergrenzen des BAFA. Einen Anspruch auf die Förderung gibt es nicht; das BAFA entscheidet über jeden Antrag.
  • Antragsberechtigt sind kleine und mittlere Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland.
  • Je Unternehmen sind bis zu drei Gutscheine pro Kalenderjahr möglich, insgesamt höchstens fünf.
  • Der Antrag muss vor dem Abschluss des Beratungsvertrags gestellt werden. Letzter Antragstag ist der 28.02.2027.
  • Für bereits abgeschlossene Beratungen müssen die Verwendungsnachweise bis zum 13.11.2026 beim BAFA eingehen.

So gehen Sie vor

  1. Kurzes Gespräch mit uns über Ihr Vorhaben in Marokko oder Ägypten.
  2. Antrag beim BAFA, bevor ein Vertrag geschlossen wird.
  3. Nach der Bewilligung: Beratungsvertrag nach dem Muster des BAFA, Beratung, Bericht.

Mehr zum Programm: BAFA: Beratungsgutscheine Afrika

Gespräch vereinbaren