Immobilienrecht

Das Immobilienrecht umfasst im Wesentlichen die Bereiche des privaten und öffentlichen Baurechts,
das Architektenrecht, die Vorschriften für die Vereinigung der Hausbesitzer, das Maklerrecht und die Bestimmungen über Werkverträge und Dienstleistungen. Das Immobilienrecht betrifft alle Rechtsbeziehungen von Immobilien.

Mögliche Schwierigkeiten können zwischen allen Teilnehmern am Bau sowie in jeder Phase des Bauvorhabens auftreten. Auch beim Kauf einer Immobilie kommt es häufig zu Streitigkeiten aufgrund von auftretenden Mängeln im Gebäude, Konkurs des Bauherrn oder Architekten, der Verwirklichung eines Vorkaufsrechts usw. Es ist daher ratsam, sich vor einem bestimmten Projekt rechtlich beraten zu lassen um Konfliktpotential durch individuelle Beratung oder Vertragsgestaltung zu minimieren.

KORTE LAW begleitet Sie bei Ihrem Vorhaben, gemeinsam mit einem Netzwerk von Immobilienmaklern, Architekten und Bauunternehmern.

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