Business Immigration

Unternehmer

Nicht-EU-Bürger die sich in Deutschland selbständig machen möchten, können eine Aufenthaltserlaubnis erhalten, insbesondere wenn sie bereits eine Firma im Inland gegründet haben. Anträge werden unter anderem auf den unternehmerischen Beitrag zur Wirtschaft in der Region, Finanzierung sowie die Qualifikationen des Antragstellers geprüft. Unsere deutschsprachigen Anwälte unterstützen Sie im Verfahren zur Erlangung einer Aufenthaltserlaubnis und beraten Sie zu den Voraussetzungen.

Arbeitnehmer aus Nicht-EU-Ländern

Nicht-EU-Bürger, die ein konkretes Stellenangebot vorliegen haben und in Besitz des entsprechenden Hochschulaabschluss sind, können sich für eine Blaue Karte EU (Aufenthaltserlaubnis nach § 19a AufenthG) bewerben.

Für Nicht-EU-Bürger denen kein konkretes Stellenangebot vorliegt, aber ansonsten die Bedingungen für die Vergabe von Blue Cards erfüllen, kann ein 6-Monats-Visum für die Suche nach einer Beschäftigung in Deutschland ausgestellt werden (vgl. § 18c AufenthG).

KORTE LAW begleitet Sie durch die Verfahren zur Erteilung von Visa, Aufenthaltsgenehmigungen oder Blue Cards.

Für eine unverbindliche Anfrage kontaktieren Sie uns bitte telefonisch oder per E-Mail oder verwenden Sie die Schaltfläche unten.