Kartellrecht und Fusionskontrolle in Marokko: Der Leitfaden für deutsche Unternehmen

Der rechtliche Rahmen

Das marokkanische Wettbewerbsrecht beruht auf dem Gesetz Nr. 104-12 über die Preisfreiheit und den Wettbewerb (2014, geändert durch Gesetz Nr. 40-21 im Jahr 2022) sowie dem Gesetz Nr. 20-13 über den Wettbewerbsrat (Conseil de la Concurrence).

Der Conseil de la Concurrence

Der Conseil de la Concurrence ist Marokkos unabhängige Wettbewerbsbehörde – funktional vergleichbar mit dem deutschen Bundeskartellamt –, die seit 2011 verfassungsrechtlich verankert ist. Zu ihren Befugnissen zählen unangekündigte Durchsuchungen (Dawn Raids), Auskunftsersuchen, die Anordnung von Zeugenaussagen, Bußgelder von bis zu 10 % des weltweiten Konzernumsatzes sowie die Fusionskontrolle.

Wettbewerbswidrige Vereinbarungen (Art. 6)

Untersagt sind: Preisabsprachen, Marktaufteilungen, Produktionsbeschränkungen, Angebotsabsprachen (Bid Rigging) und Kopplungsgeschäfte – sowohl horizontale als auch vertikale Vereinbarungen. Freistellungen sind möglich, wenn die Vereinbarungen zum wirtschaftlichen Fortschritt beitragen, die daraus entstehenden Vorteile an die Verbraucher weitergegeben werden und der Wettbewerb dadurch nicht ausgeschaltet wird (vergleichbar mit Art. 101 Abs. 3 AEUV in der EU).

Missbrauch einer marktbeherrschenden Stellung (Art. 7)

Untersagtes Verhalten: unangemessene Preisgestaltung, Beschränkung von Produktion oder Absatzmärkten, diskriminierende Geschäftsbedingungen, Liefer- bzw. Geschäftsverweigerung sowie Kampfpreise (Predatory Pricing). Eine marktbeherrschende Stellung als solche ist nicht untersagt – verboten ist allein deren Missbrauch.

Fusionskontrolle (Zusammenschlusskontrolle)

Eine Anmeldepflicht besteht, wenn: der weltweite Gesamtumsatz der beteiligten Unternehmen 250 Millionen MAD übersteigt UND mindestens zwei der beteiligten Unternehmen jeweils einen marokkanischen Umsatz von mehr als 40 Millionen MAD erzielen. Es gilt ein Vollzugsverbot (Standstill-Verpflichtung). Die Prüfung in Phase I dauert 60 Tage. Bei unterlassener Anmeldung drohen Bußgelder von bis zu 5 % des in Marokko erzielten Umsatzes.

Branchenspezifische Vorschriften

Die Telekommunikationsbranche (ANRT), der Bankensektor (Bank Al-Maghrib) und der Energiesektor (ANRE) verfügen neben dem allgemeinen Rahmen über zusätzliche, branchenspezifische wettbewerbsrechtliche Befugnisse.

Empfehlungen zur Compliance

  • Bewerten Sie Ihre Marktstellung;
  • Überprüfen Sie Vertriebsvereinbarungen im Hinblick auf Exklusivitäts- und Preisfragen;
  • Überwachen Sie die Fusionskontrollschwellen vor jeder Übernahme;
  • Führen Sie ein Kartellrecht-Compliance-Programm ein;
  • Dokumentieren Sie Effizienzrechtfertigungen für etwaige wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen.

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Über die Kanzlei „KORTE LAW“

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